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Anspruch bei storniertem Flug

 
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diaspora
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Anmeldungsdatum: 07.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 21:53    Titel: Anspruch bei storniertem Flug Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Schwiegermutter ist gestern von Chicago ueber Amsterdam nach Bremen abgeflogen, kam auch puenktlich heute morgen in Amsterdam an, bekam dort aber mitgeteilt, dass der Flug nach Bremen storniert sei (Begruendung: in Amsterdam habe es tagelang dichten Nebel gegeben, dadurch sei der Flugplan durcheinander, und das Bodenpersonal wolle keine Ueberstunden machen). Nach stundenlangem Warten bekam sie (Mitte 70) eine Zugfahrkarte nach Bremen und musste sich dann allein mit Gepaeck auf den Weg machen.
Ist das ein akzeptables Verhalten der Fluggesellschaft? Normalerweise bieten die Fluggesellschaften im Fall, dass sie jemanden nicht befoerdern koenen, eine Entschaedigung an. Hat man darauf Anspruch?

Vielen Dank fuer eine Antwort.
Chris
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Um hier eine genaue Auskunft geben zu können fehlen mir Informationen:

Wann war die Nebelsituation beendet und wann hätte heute der Anschlussflug erfolgen sollen?

War es eine amerikanische Fluggesellschaft bzw. war das Ticket von einer EU-Fluggesellschaft --> denn nur dann greift überhaupt die EU-Verordnung. Die aber eben bei Sicherheits- und Schlechtwetterbedingungen keine Gültigkeit hat.

Mal grundsätzlich: eine Fluggesellschaft ist verpflichtet, bei Versäumen eines Anschlussfluges den Passagier schnellst möglich an sein Endziel zu befördern. Da von Amsterdam nach Bremen beispielsweise IC und ICE verkehren, Reisezeit je Zug zwischen 4 und 6 Stunden (4 Stunden der mit Abfahrt um 11:13 Uhr), ein möglicherweise Anschlussflug aber erst am Nachmittag frei wäre, ist die Lösung mit dem Zug wahrscheinlich sogar die vernünftigere.

Sollte die Schwiegermutter nun tatsächlich Anspruch auf Entschädigung wegen annulliertem Flug haben, erhält sie € 250.--, weil der Flug unter 1.500 km liegt, abzüglich der Bahnfahrkosten.

Gruß
Peter
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