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2x Vorschuss für Anwalt zulässig?
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ichbinratlos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 09:44    Titel: 2x Vorschuss für Anwalt zulässig? Antworten mit Zitat

Mein Anwalt hat im Feb. 05, als er das Mandat annahm, sofort EUR 400,- plus MWST als Vorschuss verlangt und bekommen. Jetzt Ende Sept. hat er wieder eine Vorschussrechnung gestellt EUR 400,- plus MWST.
Es geht um Zugewinn ca. 19.000,- EUR und Hausratteilung max. 3000,- EUR (objektiv gesehen, man könnte locker noch mehr fordern, aber ich würde die Sache gerne endlich abschliessen und bin zu Abstrichen bereit, wenn es nur endlich einen endgültigen Schlussstrich gibt) sowie Kindesunterhaltsanpassung (wegen neuer Düss.Tab.) Geschieden bin ich schon länger.
Seitdem er das Mandat hat, ist noch überhaupt nichts passiert, außer dass er eine Liste zusammengestellt hat, wo er (oder seine Angestellte?) die Beträge zum Großteil 1:1 von DM in EUR, also völlig falsch, übertragen hat.
Meine Fragen: muss ich soviel Vorschuss zahlen, ist das gerechtfertigt? Welche Möglichkeit habe ich, meinen Anwalt zum Handeln zu bewegen? Sollte ich dem Anwalt "kündigen"? Ist er verpflichtet etwas für meinen Vorschuss zu leisten, wenn ja was?

Bei der 1. Beratung schilderte ich ihm den Fall lang und ausführlich, ebenso meine Wünsche und Zielvorstellung. Er sagte damals kein Problem, was Sie fordern liegt im Rahmen des Üblichen. 8 Monate später ist noch überhaupt nicht passiert, ausser dass er nun wieder einen Vorschuss fordert.
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nein - ich würde keinesfalls einen zweiten Vorschuß bezahlen, wenn der Anwalt bisher keine nachvollziehbaren Leistungen vollbracht hat. Fordern Sie ihn auf, Ihnen zunächst einen Nachweis über erbrachte Leistungen zu liefern. Und schauen Sie ihm künftig gründlich auf die Finger, damit sie nicht für das Kompostieren von Unterlagen Honorar bezahlen müssen.
Gruß
Rolf
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ein Anwalt ist berechtigt, vor dem Tätigwerden einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.... mit 800,- € hat er noch nicht mal die Geschäftsgebühr ohne MwSt verlangt, die im zusteht, wenn er über die Beratung hinaus tätig geworden ist.

Also die Höhe ist durchaus noch im unteren angemessenen Bereich.

Problematisch ist nur die lange Zeit des Nichtstuns... da ist dann fraglich, ob der Mandant Geber oder Nehmer sein soll in dem Spiel... Wenn man was zahlen muss, kann es sogar sinnvoll sein, abzuwarten, was der Anwalt des Ex-Gegners fordert.... und vor allem wann.... oft gehen da ja deutliche Ansprüche verloren... anders siehts aus, wenn Sie Geld sehen wolllen.. da wäre natürlich nach so langer Zeit schon zumindest eine Auskunftsklage fällig....
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ichbinratlos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich, bin der Nehmer, aus gem. Vermögen, Zugewinn und Hausrat stehen mir Minimum og. Summen zu. Anwalt der Gegenseite fordert nix, die wissen ja dass sie eigentlich zahlen müssten, aber solange mein Anwalt nichts fordert, brauchen sie ja auch nicht zu reagieren. Die sitzen das Ganze aus, ist ja nicht nachteilig für sie. Aber für mich eben schon. Weil ich 1. in Schuldhaft bin (Hauskredit) 2. selbst kein Geld zur Verfügung mehr habe 3. alle gem. Konten, Versicherungen etc. nicht alleine auflösen kann, sondern nur wir gemeinsam 4. weil Versicherungen das Haus absichern, das ich ihr überlassen habe, aber in der Annahme ich würde ausbezahlt werden ...
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

ichbinratlos hat folgendes geschrieben::
Ich, bin der Nehmer, aus gem. Vermögen, Zugewinn und Hausrat stehen mir Minimum og. Summen zu. Anwalt der Gegenseite fordert nix, die wissen ja dass sie eigentlich zahlen müssten, aber solange mein Anwalt nichts fordert, brauchen sie ja auch nicht zu reagieren. Die sitzen das Ganze aus, ist ja nicht nachteilig für sie. Aber für mich eben schon. Weil ich 1. in Schuldhaft bin (Hauskredit) 2. selbst kein Geld zur Verfügung mehr habe 3. alle gem. Konten, Versicherungen etc. nicht alleine auflösen kann, sondern nur wir gemeinsam 4. weil Versicherungen das Haus absichern, das ich ihr überlassen habe, aber in der Annahme ich würde ausbezahlt werden ...


Das ist im Endeffekt für Ihr Problem egal.

Es kann sein, dass es gute Gründe für die Verzögerung gibt, es kann sein, dass es reine Schlamperei ist.

Ansprechpartner für eine Erklärung muss ihr Vertragspartner =der Anwalt sein. Bekommen sie dort keine oder keine befriedigende Erklärung, bleibt zu überlegen, den Anwalt zu wechseln.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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ichbinratlos
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Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 16:08    Titel: ich brauch jetzt wirkilch dringend hilfe, frist läuft ab ... Antworten mit Zitat

Leider scheint genau das der Fall zu sein, der Anwalt will zwar Geld, aber nicht viel dafür tun. Aber was ist denn mit den EUR 480,- die ich inkl. MWST und Auslagen als Vorschuss bereits im Februar bezahlt habe. Sind die verloren, wenn ich den Anwalt wechsle?
Die Gegenanwältin hat z.B. für die Kinderunterhaltsneuberechnung eine Frist gesetzt, die morgen abläuft, dann geht die Sache direkt vor Gericht, sagt sie.
Mein Anwalt hat bis heute überhaupt nicht reagiert, ich habe alle gewünschten Unterlagen längst bei ihm abgegeben, was er damit macht, ob und was oder wie er der Gegenpartei die Sachen vorlegt, ist mir unklar. Ich kann ihn nicht erreichen und er reagiert auf meine zahlreichen schriftlichen Anfragen nicht. Was passiert wenn er die Frist verstreichen läßt und die Gegenanwältin macht die Drohung wahr und reicht die Auskunftsklage per Gericht ein. Muss ich dann etwa die Kosten auch noch tragen? Obwohl alle gewünschten Unterlagen bei meinem Anwalt liegen? Sollte ich besser direkt ohne diesen Anwalt auf die Gegenanwältin zugehen???

Grundsätzlich habe ich auch noch die Frage wie findet man denn einen Anwalt der auch hält was er verspricht? In Deutschland werden Anwälte doch immer gleich bezahlt, egal ob sie erfolgreich arbeiten oder quasi nichts tun, oder sehe ich das falsch?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
'Grundsätzlich habe ich auch noch die Frage wie findet man denn einen Anwalt der auch hält was er verspricht? In Deutschland werden Anwälte doch immer gleich bezahlt, egal ob sie erfolgreich arbeiten oder quasi nichts tun, oder sehe ich das falsch?'

Sehe das auch so. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist nicht üblich. Es gäbe dann vielleicht weniger aber dafür bessere RAe.

Siehe mein Thema: Wer haftet bei Schlamperei?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::


Sehe das auch so. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist nicht üblich. Es gäbe dann vielleicht weniger aber dafür bessere RAe.


Das ist naives Gerede von Menschen, die üblicherweise nicht einmal ansatzweise verstehen worum es geht und auch zu faul sind, es zu veruschen. Eine Erfolgsabhängige Vergütung ist mit Folgen versehen, die gerade die naiven Jammerer garantiert auch nicht bereit wären zu tragen.

Oder im Alttagsdeutsch: Stammtischgeschwätz unterhalb von Bildzeitungsniveau.

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Siehe mein Thema: Wer haftet bei Schlamperei?


Antwort auch dort: Der Anwalt. Wenn es denn zu einem Schaden geführt hat.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 19:16    Titel: Re: ich brauch jetzt wirkilch dringend hilfe, frist läuft ab Antworten mit Zitat

ichbinratlos hat folgendes geschrieben::
Leider scheint genau das der Fall zu sein, der Anwalt will zwar Geld, aber nicht viel dafür tun. Aber was ist denn mit den EUR 480,- die ich inkl. MWST und Auslagen als Vorschuss bereits im Februar bezahlt habe. Sind die verloren, wenn ich den Anwalt wechsle??




Möglicherweise. Nur:

1. Sie unterstellen im Endeffekt aus blauem Himmel, der Anwalt sei untätig. Nur aufgeklärt haben Sie es anscheind nicht. Obwohl Sie der ansicht sind, Sie trügen Nachteile davon und der Anwalt schlampe, stekcne Sie den Kopf in den Sand und jammern herum.

Logik: Wen Sie nichts tun, obwohl sie überzeugt sind der Anwalt sei inkompetent sind Sie an den Konsequenzen selbst schuld. Das ist schlicht dümmlich, dann noch abzuwarten.

Wenn sie unsicher sind, müssen Sie es eben beim Anwalt aufklären. Das haben Sie immer noch nicht gemacht.

Bzgl. der 480 €:: Theorie: Wenn der Anwalt tatsächlich völlig untätig war ohne dass die Veranlassung dafür bei Ihnen lag, könnten Sie ggf. Rückzahlung verweigern. Seltsamerweise gibt es gerade dafür nur eine geringe Wahrscheinlichkeit und was sagt uns das? Irgendwas wird er geamcht haben...aber wie gesagt: Sie sind ja gar nicht vorrangig daran interessiert, die Sache aufzuklären. Zu Hause zu sietzen und im Internet wilde Vermutungen zu spinnen, bis entweer die Zeit entscheidet oder Sie sich genug reingesteigert haben um den Anwalt ohne Aufklärung zu wechseln, scheint ja einfacher?

Denken Sie ienfach mal drüber nach..


ichbinratlos hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich habe ich auch noch die Frage wie findet man denn einen Anwalt der auch hält was er verspricht?


Genauso wie man einen Handwerker findet, der hält, was er verspricht.

ichbinratlos hat folgendes geschrieben::
In Deutschland werden Anwälte doch immer gleich bezahlt, egal ob sie erfolgreich arbeiten oder quasi nichts tun, oder sehe ich das falsch?


Wie schwer kann es denn bitte sein, einzusehen, dass WENN Ihr Anwalt nichts tut, Sie sich drum kümmern müssen, dass sich das ändert? Das ist doch bei keinem Dienstleister anders?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 22:42    Titel: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

questionable content hat auf meine Meinungsäußerung vom 06.10.05 auf die Frage von 'ichbinratlos' in recht unsachlicher und ich finde in beleidigender Art geantwortet.

Bitte um Stellungnahmen und das Thema der erfolgsabhängigen Vergütung - sofern nicht schon geschehen - als eigenständiges Thema neu aufzugreifen.

Sorry, bin neu hier, aber ich lasse mir deshalb nicht alles gefallen!
Naivität, Faulheit und was mir sonst so alles vorgeworfen wird, geht einfach zu weit!


Gruß
chatterhand
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 07.10.05, 23:42    Titel: Re: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::

Sorry, bin neu hier, aber ich lasse mir deshalb nicht alles gefallen!
Naivität, Faulheit und was mir sonst so alles vorgeworfen wird, geht einfach zu weit!

Korrektur: Ich beanstande Ihre geistige Trägheit im Hinblick auf eine relaitätsnahe Auseinandersetzung mit dem Thema, die Unsachlichkeit Ihrer Äußerungen, die Ignoranz im Hinblick auf das Thema und die fragwürdige Grundhaltung Behauptungen zu einem Thema aufzustellen, von dem Sie erkennbar kaum Kenntnisse haben, geschweige denn sich einmal sachorientiert überAlternativen informiert.

Nehmen Sie es einfach als Anregung, zu lernen, eine sacchorientierte Duskussion zu führen und als Hinweis, das es Menschen gibt, die sich nicht jeden Schwachsinn als Argument gefallen lassen.

Zu Ihrer Beschwerde über die "Unsachlichkeit" dieser Vorwürfe antworte ich aber auch gern in ganz einfacher Sprache "Nänänä, Sie haben angefangen..." Verrückt
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kdtimm
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BeitragVerfasst am: 09.10.05, 16:39    Titel: Re: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
... in ganz einfacher Sprache "Nänänä, Sie haben angefangen..." Verrückt


Sie sind kein RA, oder?

Nö, können Sie gar nicht sein. Im RBerG steht doch:
Zitat:
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung...

_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 22:29    Titel: Re: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
... in ganz einfacher Sprache "Nänänä, Sie haben angefangen..." Verrückt


Sie sind kein RA, oder?

Nö, können Sie gar nicht sein. Im RBerG steht doch:
Zitat:
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung...


Hmm- da Ihre Aussagen zu Rechtsfragen üblicherweise falsch sind, macht mir das nun wirklich keine Sorgen. Sehr glücklich
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kdtimm
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Anmeldungsdatum: 09.09.2005
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BeitragVerfasst am: 09.10.05, 23:39    Titel: Re: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Hmm- da Ihre Aussagen zu Rechtsfragen üblicherweise falsch sind, macht mir das nun wirklich keine Sorgen. Sehr glücklich


'n Abend

Über richtig oder falsch entscheiden gemeinhin Richter, nicht Anwälte.
Diese haben übrigens ein Instrumentarium an der Hand, welches sie mit Freuden gegen flegelhaftes Verhalten einsetzen. Ich, an Ihrer Stelle, würde mir da schon Sorgen machen.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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BeitragVerfasst am: 09.10.05, 23:46    Titel: Re: Moderatoren, bitte um Hilfe! Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Hmm- da Ihre Aussagen zu Rechtsfragen üblicherweise falsch sind, macht mir das nun wirklich keine Sorgen. Sehr glücklich


Über richtig oder falsch entscheiden gemeinhin Richter, nicht Anwälte.


Und schon wieder falsch. Haben Sie schon mal das Wort "Demokratie" gehört? Schlagen Sie es mal nach. Sie werden Ihr blaues Wunder erleben, wer in einer Demokratie Gesetze macht. Kleiner Tipp: Es sind nicht die Richter...

Über das was Sie nicht wissen oder verstehen und trotzdem keine Hemmungen haben, Tatsachenbehautptungen aufzustellen bin ich mit naheu jedem Ihrer Posts erstaunter.
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