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Verfasst am: 07.10.05, 11:27 Titel: Gewerbeuntermietvertrag, Kündigung oder was?
Hallo,
ich habe mich vor einiger Zeit in einem Studio eingemietet und einen Jahresvertrag ohne besonder Kündigungsklausel unterschrieben. Nun habe ich mich aber mit den Inhabern etwas überworfen und bin ausgezogen. Muss ich jetzt schon kündigen? Muss ich jetzt bis zum Ende (noch 9 Monate) Miete zahlen? Die Inhaber sagten mir, das Sie so schnell wie möglich einen Nachmieter suchen, kann ich das auch? Wie oft oder aus welchen Gründen kann ein Nachmieter abgelehnt werden?
Wenn die Mietzeit auf ein Jahr vereinbart war und keine automatische Verlängerung eintritt, ist womöglich gar keine Kündigung erforderlich. Um das eindeutig beurteilen zu können, müssten man aber den Vertrag im vollen Wortlaut kennen.
Kündigungsfristen bzgl. Sonstige Räume/Nichtwohnraum -> § 580 a BGB
BGB z.B. unter www.dejure.org im Volltext nachzulesen
Verträge sind einzuhalten, soweit sich der andere Vertragspartner nichts hat zuschulden kommen lassen, das eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigen würde. -> "überworfen" reicht dazu nicht aus
Klar, dass dann auch die Miete bis zum Mietzeitende zu zahlen ist.
Zitat:
Wie oft oder aus welchen Gründen kann ein Nachmieter abgelehnt werden?
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