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ich habe meinem Mieter die wohnung mit 3- Monatiger frist ohne Grund
gekündigt, der Mieter will das nicht akzeptieren,
bei einer sofortiger Kündigung muß danach die Miete weiter noch 3-Monate
gezahlt werden ?
Da hat der Mieter auch vollkommen recht. Eine unbegründete Kündigung ist unwirksam.
Welche Möglichkeiten für eine Kündigung es gibt, steht in den §§ 573 - 573d BGB.
eine Ausnahme dürfte die Kündigung einer Einliegerwohnung darstellen (Zweifamilienhaus: 1 Wohnung Mieter, 2. Wohnung Vermieter). Hier kann ohne Begründung gekündigt werden, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Ansonsten muss ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegen.
Verfasst am: 09.10.05, 19:09 Titel: mein Mieter hat gekündigt
Hallo
mein Mieter hat gekündigt ohne der 3-Monatigenfrist sondern ab sofort
er sagte mir das Dachfenster sei undicht daher ist er auch ausgezogen
und keine Miete mehr für die restlichen 2-Monate Miete zu zahlen,
ist das überhaupt korrekt.
danke für jede Auskunft
Wenn die Wohnung unbewohnbar ist kann das ok sein. Andereseits hat der Mieter den Schaden gemeldet? Wenn nicht kann er Schadensersatzpflichtig geworden sein. Zur Sicherung seiner Ansprüche sollte der VM dringend einen Anwalt hinzuziehen.
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