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Mieterkündigung mit Sozialschein bei Eigenbedarf

 
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rettungsrick
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 17:33    Titel: Mieterkündigung mit Sozialschein bei Eigenbedarf Antworten mit Zitat

Nach Durchlesen eines Berichtes des Focus im Internet stellte sich mir folgende Frage: Ein Vermieter hat in einer seiner Wohnungen einen Mieter samt seiner Familie, der im Besitz eines Sozialscheins. Nun möchte der Vermieter Eigenbedarf für die Tochter geltend machen, nur stellen sich folgende Probleme:
1. Hat der Mieter einen Sozialschein
2. Wohnt länger als acht Jahre zur Miete = 9 Monate Kündigungsfrist?
3. Könnte der Mieter Recht von der Sozialklausel machen (z.B. Krebserkrankung bei immer noch bestehendem Nikotin-Abusus)?

Ich kann einfach nicht glauben, dass der Vermieter den Mieter reintheoretisch nicht aus der Wohnung bekommt, ist so etwas heute überhaupt noch möglich? Welche Möglichkeiten bestünden denn überhaupt?
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:09    Titel: Was für einen Sozialschein? Antworten mit Zitat

Was ist denn ein Sozialschein? Ist hier vielleicht der Wohnberechtigungsschein gemeint, der zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen erforderlich ist?
Dann stellt sich die nächste Frage: ist diese betr. Wohnung denn öffentlich gefördert bzw. ist die Bindung event. inzwischen abgelaufen? Falls Wohnungsbindung besteht, kann nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Die Wohnung muß vermietet bleiben.
Falls keine Wohnungsbindung besteht, kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Kündigungsfrist richtig: 9 Monate. Der Mieter kann der Kündigung (bis zu 2 Monate vor Ablauf der Kü-frist) widersprechen, z.B. wegen sozialer Härte. Dann kann der Vermieter klagen, weil seine Tochter ja vielleicht selbst eine soziale Härte vorzutragen hat. Ein Richter wird dann entscheiden, welche soiale Härte schwerer wiegt.
MfG
Lucky
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