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Aendy Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 07.10.05, 15:34 Titel: 3 Wochen Bohren am Stück |
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Wie lange darf man eigentlich am Stück bohren- in Tagen ausgedrückt?
In der Nachbarwohnung wird seit drei Wochen (!) jeden Tag 8 bis 10 Stunden gebohrt.
Die Arbeiter halten sich zwar an die Ruhezeiten und den Sonntag, aber ich werde noch WAHNSINNIG! Darf man 365 Tage im Jahr bohren, wenn man es von 6 bis 22 Uhr tut oder gibt es da Regelungen, was die Verhältnismäßigkeit angeht? Ich kann jedenfalls nicht mehr. An Wohnen und Arbeiten (Klausur) ist in meiner Wohnung nicht mehr zu denken.
Die Nachbarwohnung liegt übrigens im Nachbarhaus. Kann ich trotzdem meinen Vermieter in die Pflicht nehmen? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.10.05, 17:21 Titel: |
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| Wenn der Lärm so laut ist kann man vermutlich eine Mietminderung machen, allerdings geht davon der Lärm nicht weg und man ist keinen Schritt weiter. |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 07.10.05, 17:29 Titel: |
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Warum wird denn so viel gebohrt? Sind das Schwarzarbeiter? Hier war es lange so, daß wegen Sanierung auch keine Ruhezeiten eingehalten zu werden brauchten. Die waren hier von morgens 7 Uhr bis abends um 7 zu Gange. Allerdings war dies vorher rechtzeitig angekündigt worden. Dafür haben alle betroffenen Mieter sehr viel Mietnachlaß bekommen. Das ging von Mai bis Dezember.
Betroffen davon waren mehrere Gebäude. So durften beispielsweise junge Mütter mit ihren Kleinkindern woanders wohnen usw.
Wenden Sie sich schriftlich an Ihren VM, nach Möglichkeit mit einem Lärmprotokoll, mit Fristsetzung, Einschreiben/Rückschein. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 08.10.05, 14:55 Titel: Re: 3 Wochen Bohren am Stück |
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| Aendy hat folgendes geschrieben:: | | Wie lange darf man eigentlich am Stück bohren- in Tagen ausgedrückt? |
Ich schätze mal, Tagelang am Stück zu bohren hält keine Bohrmaschine lange aus. Vermutlich erlischt die Garantie, wenn man zu lange ununterbrochen bohrt.
| Aendy hat folgendes geschrieben:: | | ......Die Nachbarwohnung liegt übrigens im Nachbarhaus. |
Das ist meistens so.
Mietminderung kann man trotzdem verlangen bzw. notfalls gerichtlich durchsetzen. Allerdings zwingt man damit seinen Vermieter zur beschleunigten nächsten Mieterhöhung, denn der Vermieter hat ja auch kein Geld zu verschenken. Er hat seine Zahlungsverpflichtungen an die Bank usw. Mietminderungen kann er sich i.d.R. nicht leisten, d.h. er muß sich eine Gegenwehr einfallen lassen. Wer sitzt langfristig wohl am längeren Hebel? Vielleicht kann er seinen Mietausfall aber auch vom Nachbareigentümer einfordern.
Ein probates Mittel wären allerdings auch Ohrenschützer (siehe TV-Werbung von Mike Krüger - für einen Baumarkt) oder Sie hören angenehme Musik per Kopfhörer.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Aendy Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.10.05, 15:17 Titel: |
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Danke. Ohrenstöpsel hab ich schon versucht. Bringen bei der Lautstärke so gut wie gar nichts. Und auch von der Musik hör ich nicht mehr sooo viel. Außerdem: Ich will ja nicht den ganzen tag Musik hören. Sondern muss auch mal für meine Fernuni-Klausur lernen. Und als Schichtdienstler fänd ich es auch mal ganz nett, Ruhe zu haben, wenn ich Mittags nach Hause kommen. Ich hab ja nichts dagegen, wenn schon mal gebohrt wird.
Aber: 3 Wochen am Stück jeden Werktag, jeden Tag mindestens 8 Stunden? Das ist doch Folter, oder?!?
Ich wollte eigentlich auch nur wissen, ob es Regelungen gibt oder ob man 365 Tage im Jahr (abzüglich Sonn- und Feiertage) bohren darf, so lange es zwischen 6 und 22 Uhr ist? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 08.10.05, 17:26 Titel: Lärmverordnung |
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| Jedes Land hat eine Lärmverordnung und jede Gemeinde/Stadt ebenfalls. Schauen Sie doch mal dort nach... |
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Rudi Müller FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 09.10.05, 08:13 Titel: |
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Die Lärmschutz-Verordnungen/Gesetze beziehen sich nur auf vermeidbaren Lärm.
Bei Bauarbeiten gilt der üblicherweise davon ausgehende Lärm i.d.R. als unvermeidbar.
Also recht sinnlos dort nachzuschauen ... bzw. deswegen auf Unterlassung zu klagen.
Bleibt nur Mietminderung - wie von Lucky schon gesagt.
Allerdings reduziert eine Mietminderung leider nicht die eigentliche "Folter". |
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Aendy Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 09.10.05, 19:56 Titel: |
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Ich meine aber mal gehört zu haben, dass auch da eine gewisse Verhältnismäßigkeit bestehen., Sonst könnte man ja, nur weil man z.B. eine Kühe eibaut, 24 Monate oder länger jeden Tag 16 Stunden Lärm machen. Ich geh mal davin aus, dass, wenn sich Baulärm unverhältnismäßig in die Länge zieht, ma auch nicht mehr von unvermeidbarem Lärm redet.
Ich hab ja auch nichts dagegen, wenn mal gebohrt werden muss,aber in diesem unerträglichen Ausmaß. Schließlich gibt es ja auch für Klavierspielen feste Regeln- und das ist ja nicht halb so nervend wie Bohren. |
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Aendy Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 10.10.05, 12:12 Titel: |
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Habe am Wochehende auf einer Party einen Anwalt kennengelernt und der hat mir gesagt:
Nein, ich muss es nicht hinnehmen. Das mit dem unvermeidbaren Lärm sei eine Sache, die vielleicht durch irgendwelche Foren geistert- so aber nicht existiert. Ein gewisses Maß an Renovierungslärm muss man hinnehmen, weil man ja auch selber mal bohren muss. Es gibt aber auch so etwas wie eine Verhältnismäßigkeit der Sache und Sozialverträglichkeit- und 3 Wochen Bohren am Stück seien alles andere als sozialverträglich. Schließlich würde mein renovierender Nachbar ja in einem Wohngebiet leben und das Leben seiner Mitmenschen arg beeinflussen- bis zur Schädigung der Gesundheit. Und zum Thema "Unvermeidbarkeit" hat er mir gesagt: Wenn sich mein Nachbar z.B. aus freien Stücken dazu entschieden hat, zwei Wände in seiner Wohnung einzureißen- dann ist dieser Krach natürlich alles andere als unvermeidbar. Ich solle meinen Vermieter anrufen und um Mängelbeseitigung bitten. Sollte sich die Situation nicht ändern, sollte ich die Miete kürzen.
Ergo: Man muss nicht jeden Lärm hinnehmen, nur weil er außerhalb der Ruhezeiten passiert. Sonst könnte man ja 48 Monate durchrenovieren- das ist ja keinem zuzumuten. Stichwort: Sozialverträglichkeit. |
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