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Verfasst am: 09.10.05, 19:42 Titel: Nebenkostenabrechnung - Rg.-Datum vs. Abrechnungszeitraum
Hallo,
Theoretisch kann es ja folgende Situation geben:
Die Wartung der Heizungsanlage muss lt. MV vom Mieter bezahlt werden. Die Rechnung darüber ging aber an den Vermieter als Auftraggeber. Die Wartung erfolgte z.B. in 2004, das Datum der Wartungsrechnung liegt z.B. in 2005. Darf dieser Posten dann in der Nebenkostenabrechnung von 2004 erscheinen oder darf er erst in der Nebenkostenabrechnung für das nächste Jahr berücksichtigt werden?
Hätte der Mieter die Wartung selbst beauftragt, hätte er natürlich auch direkt die Rechnung erhalten und wäre sofort zahlungspflichtig. Es geht mir auch nicht darum, dass der Mieter den Vermieter ein Jahr auf seinen Kosten sitzen lässt, quasi ein zinsloses Darlehen erhält.
Mich interessiert einfach die Frage: Ist das Rechnungs- oder das Leistungsdatum für die Nebenkostenabrechnung entscheidend?
Leistungsdatum. Deshalb kann der Vermieter sich auch 12 Monate für die Erstellung der NK Abrechnung Zeit lassen, bis er eben die Rechnungen erhalten hat.
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