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Verfasst am: 10.10.05, 08:53 Titel: Schimmel sowie Wasserschaden
Folgender Fall:
Vor etwas über einem Monat bemerkte ich einen kleinen, feuchten Fleck an der Decke. Der Sache nachgehend (wir hatten hier dieses Jahr einige Rohrbrüche) begab ich mich zu den Mietern über mir, dann den Mietern darüber. In beiden Mietwohnungen befindet sich an genau der gleichen Stelle schon Schimmel, ich hatte zu dem Zeitpunkt das Glück daß es "nur" nass war. Dem Vermieter ließ ich eine kurze Notiz zukommen, mit der Bitte um Klärung warum alle an dieser Außenwand Nässe bzw Schimmel haben würden. Der Hausmeister kam, sah, und erklärte dann daß dies ein baulicher Mangel sei (der Putz an der Außenwand des Hauses fehlt auf der ganzen Länge, dazu geht genau an der Stelle auch noch der defekte Regenrinnenablauf hinab) der einer Sanierung bedürfte, dies aber nicht vorgesehen sei.
Er ließ mich mit dem Kommentar sitzen ich solle Essig sprühen wenn der Schimmel auch bei mir zu sprießen anfänge.
Nachdem 2 Wochen vergangen waren hatten wir richtig bescheidenes Wetter, es regnete 3 Tage und von heute auf morgen war mein "nasser Fleck" schön schwarz. Die Fläche erstreckt sich jetzt auf 2 Flächen, 1x 30x40cm, 1x auf 20x5cm schwarz-gräulich aus und es sieht nicht danach aus daß diese mit Essig zu beseitigen wäre. Obwohl ich sehr oft lüfte da es in diesem Raum mittlerweile schon nach Schimmel riecht bekomm ich das Ding nicht weg. Des weiteren hat sich ein Stockwasserfleck dazu gesellt der von Tag zu Tag etwas größer wird (momentan 30x20cm).
Der Vermieter wurde informiert, wieder die gleiche Aussage daß eine Sanierung von Nöten wäre, dazu aber kein Geld da und man eh darüber nachdenke das Haus zu verkaufen.
Das alles ist ja schön und gut, aber ich kann und will mit diesem Schimmel in meinem Arbeitszimmer nicht leben. Jemand von euch/ihnen eine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll?
Meinerseits wäre kein Problem vorhanden mich der Sache, also dem Schimmel selbst erst einmal anzunehmen. Heißt die Tapete an der Stelle komplett runter, Putz abschlagen, Schimmelmittel rein, austrocknen, wieder verputzen wenn´s trocken ist, etc. Nur kostet das, also Pilzmittel, Tapete, etc meine ich. Habe ich das Recht meinen Vermieter schriftlich mit Frist um Beseitigung zu bitten und falls diese nicht erfolgt gleich anzukündigen daß ich die Beseitigung selbst übernehmen werde und von der Miete einbehalten werde?
Für jeden Hinweis wäre ich äußerst dankbar!
MfG
Jovela
PS: des weiteren, auf welchen § kann ich mich bei einer eventuellen Mietminderung berufen?
Meinerseits wäre kein Problem vorhanden mich der Sache, also dem Schimmel selbst erst einmal anzunehmen. Heißt die Tapete an der Stelle komplett runter, Putz abschlagen, Schimmelmittel rein, austrocknen, wieder verputzen wenn´s trocken ist, etc. Nur kostet das, also Pilzmittel, Tapete, etc meine ich. Habe ich das Recht meinen Vermieter schriftlich mit Frist um Beseitigung zu bitten und falls diese nicht erfolgt gleich anzukündigen daß ich die Beseitigung selbst übernehmen werde und von der Miete einbehalten werde?
Das könnte allerdings für Sie zum Problem werden, denn m.E. ist es nicht damit getan, die genannten Arbeiten zur Schimmelbeseitigung durchzuführen, solange die Ursache weiter besteht. Das Problem wird sonst immer wieder auftreten und der Vermieter argumentieren, dass die Arbeiten unsachgemaß durchgeführt und infolgedessen von ihm nicht zu bezahlen seien. Bei Aufrechnung mit der Miete könnte der Vermieter Klage erheben und möglicherweise Recht bekommen.
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist und und kündigen sie gleichzeitig an, die Miete zu mindern, sofern keine Reparatur erfolgt. Die Höhe der Mindung hängt von der Einschränkung der Nutzbarkeit ab und kann hier nicht beurteilt werden. Von einer Reparatur durch den Mieter rate ich aus o.g. Gründen ab.
Nur wägen Sie die Mietminderung der Höhe nach sorgfälltig ab.
Der aktuelle Focus schreibt dazu "Schimmel in der Neubauwohnung - 75% (LG Köln)"
keine weiteren Erklärungen.
Das wird nun mit Sicherheit dazu führen, das zigtausend Mieter beim kleinsten Schimmelfleck 75% der Miete kürzen. Was dann wiederum zu fristlosen Kündigungen führen wird, da die Minderung der Höhe nach völlig unangemessen ist und ziemlich schnell ein Rückstand von 2 MM aufläuft.
Wie blöde dürfen sollche Schmierenfinken eigentlich sein?
Man sollte sich überlegen ob man ein vielleicht gutes Verhältnis mit dem VM in Frage stellt?
Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113)
Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meißtens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt.
Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist und und kündigen sie gleichzeitig an, die Miete zu mindern, sofern keine Reparatur erfolgt. Die Höhe der Mindung hängt von der Einschränkung der Nutzbarkeit ab und kann hier nicht beurteilt werden.
Habe ich im Endeffekt schon gemacht, bisher aber auf den Hinweis einer Mietminderung unterlassen falls nicht geschehen würde. Ich bat am 20.9 um eine Beseitigung der "Problematik" binnen 2 Wochen, heißt morgen ist die Frist vergangen.
Mir geht es auch in erster Linie um meine Gesundheit, heißt der Schimmel muss weg und zwar egal wie. Einen Luftentfeuchter habe ich aufgestellt und es wird regelmäßig kurz gelüftet damit ich wenigstens hin und wieder das Zimmer betreten kann. Der Geruch des Schimmels macht sich zu meiner Überraschung nämlich schon in der halben Wohnung bemerkbar. (ich wusste nicht daß Schimmel überhaupt spürbar riechen kann)
Auf die Aussagen des Mieterschutzbundes bezüglich einer Mietminderung kann ich mich nicht verlassen, laut Aussage wäre eine Kürzung in Höhe von 10-30% angemessen. Auf Urteils-§ ließ man sich dort auch nicht herab, sonst hätte ich wenigstens Urteile durchforsten und somit das "Zutreffenste" herausfinden können.
Meiner-einer: keine Sorge, auf 75% lass ich mich nicht herab. Ich denke eher an Beseitigung, ansonsten 10% wobei ich das noch rechtlich abklären muss.
Selbst beseitigen ist keine Lösung, da wie Jade schon schrieb entsprechend mehr Probleme entstehen als dadurch gelöst werden.
Es bleibt die Mietminderung und darüber hinaus kann noch ein Teil der Miete zurück behalten werden. Nach Beseitigung muss der zurückbehaltene Teil der Miete dem VM gezahlt werden. Wenn das allerdings nichts bringt sollte eine neue Wohnung gesucht werden.
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