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Verfasst am: 10.10.05, 07:05 Titel: muss das sein??
Hallo Forenmitglieder, Interessierten und Experten (Karsten??)
Folgende Situation.
A und B haben ein Haus gebaut. Zur Hälfte Zinslosesdarlehen C., zur Hälfte Kredit.
Vereinbart wurde, dass der Rest (Aussenanlage usw) zusammen gemacht wird, also wenn A und B etwas flüssig sind und Zinslosesdarlehen C, damit die Raten bequem abgezahlt werden können und keine weiteren Schulden entstehen...Soweit so gut.
A wächst jetzt in den Himmel und sein Arroganz C gegenüber ist unter aller Würde.. A selbst ist nicht flüssig und C werden NICHT erlauben, dass Sparplan X welche für B abgfeschlossen wurde- und von C seit 10 J. montl. eingezahlt (notariell Begläubigt)- angerürhrt wird!!! Es soll ja als Sicherheit dienen. Aufgrund dessen ist C auch nicht mehr bereit überhaupt noch etwas zu verfügung zu stellen.
Nun will A einen weiteren Kredit aufnehmen, welchen A und B mit Sicherheit ruiniert. In C's Augen absolut nicht machbar. Aber A hat schon mit seiner Bankerin gesprochen und die meinte, dass die S K das Haus als Sicherheit hat C ist es wirklich egal wieviel Kredit A noch aufnimmt (Unsere Meinung nach ist er alleine!! nicht mehr Kreditwürdig), solange er B nicht in den Ruin treibt..
Die S K steht ja als Begläubiger im Grundbuch. C ist nur beim Notar als Begläubiger in den Akten..Die S K ist es ja wirklich egal ob A und B noch anderweitig Schulden haben...
B befürchtet nun, sie müsse den Kredit mit unterschreiben, da ja das Haus jeder zur Hälfte gehört. ...
Wie sieht es aus? Muss B einen zusätzlichen Kredit mit unterschreiben, B's Wortlaut... Untergang? C meinen B soll sich weigern und A soll doch den Kredit alleine aufnehmen...
die Bank ist verpflichtet, eine Prüfung vorzunehmen, ob die Kreditnehmer auch in der Lage sind, die Kreditraten zu tragen. Würde die Bank diese (vertragliche Neben-)Pflicht versäumen, würde sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig machen.
Hierzu nimmt die Bank eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung vor. Das freie Einkommen muss eine Bedienung des Kredites ermöglichen.
Natürlich nimmt die Bank diese Prüfung auch im eigenen Interesse vor. Sonst würde die Bank ja riskieren, die Sicherheiten verwerten zu müssen. Daran verdient die Bank nichts.
Anders sieht es natürlich in Notfällen aus. Wenn das Haus nicht fertig gestellt ist und ein zusätzlicher Kredit zur Fertigstellung notwendig ist, kann die Bank die Nachfinanzierung anbieten, auch wenn das freie Einkommen nicht ausreicht. Dies dient der Schadensminimierung. Ein halbfertiges Haus ist ggf. nicht verwertbar.
Die Bank ist dann aber verpflichtet, den Kunden dahingehend zu beraten, dass sein Einkommen eigentlich nicht ausreicht, den Kredit zu bedienen. Üblicherweise lautet die Empfehlung der Bank dann, das Objekt nach fertigstellung zu verkaufen.
Wer muss bei einer eventuellen Nachfinanzierung unterschreiben?
Der Sicherungsgeber muss der Eintragung einer neuen Grundschuld oder der Haftung der bestehenden Grundschuld für das neue Darlehen (neue Sicherungszweckbestimmung) zustimmen. Da B Miteigentümer ist, läuft ohne B gar nichts.
Den eigentlichen Kredit kann A grundsätzlich alleine unterschreiben. Das nützt aber nichts, da die Bank über die Sicherheit auf das Vermögen von B zugreifen kann. Auch wird die Bank typischerweise auf die Mithaft beider Eheleute bestehen, da diese einen gemeinsamen Haushalt haben und die Einnahmen-/Ausgabenrechnung nur sinnvoll gemeinsam durchgeführt werden kann.
Im Prinzip würden A und B gar keinen Krediet brauchen...das Gehabe von A grenzt ja schon an Idiotie..
Eine Nachfinanzierung wäre übrigens nur bezahlbar wenn B sämtliche Sparverträge (die mitunter schon Jahre laufen) stillegen lässt..aber damit kommt man ja auch auf keinen grünen Zweig..Von nix kommt nix..und wenn auf nix , nix nix folgt..hat man zum Schluss wohl nix mehr..
Sparvertrag X wurde erst vor etwa 1 1/2 Jahre auf B umgeschrieben, C haben mit B folgende Abmachung (mündlich, aber B ist ohne zweifel) :
Es bleibt C's Eigentum, denn you never know what ....C zahlt weiter die mntl. Sparrate ein. Falls C es selbst brauchen würde, würde der Vertrag wieder an C zurückgehen.
Es wäre vielleicht zu überlegen den Vertrag wieder auf C laufen zu lassen, dann kann die S K nicht mehr grossartig auf das Vermögen von B zurückgreifen. Meine Housebank ist es wohl egal auf wessen Name der Vertrag läuft.
C's Housebanker bedauert bis heute , dass der <Krediet bei der S K gemacht wurde..Wortlaut des Hausbankers: er hat noch nie erlebt, dass ein Haus so wasserdicht (wenn nichts passiert) abgesichert wurde. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann auch nur solange A mitspielt???? In spätestens 1 bis 2 J wäre die Aussenanlage fertig gewesen. Natürlich mit zinslosem Darlehen (was B selbstverständlich nicht zurückzahlen muss) und in etwa 10 - 12 J wäre das Haus Schuldenfrei gewesen.
Karsten wäre es richtig wenn B nicht mit zustimmt - auch wenn A anders behauptet- und Vertrag X wieder auf C umschreiben lässt? B ist es wirlich egal ob die Aussenanlage jetzt oder in 3 J fertig ist..Langsam aber Sicher kommt man auch ins Ziel.
A und B sind erwachsene Leute und verheiratet. Die beiden müssen gemeinsam entscheiden, wie wichtig ihnen die Fertigstellung der Außenanlagen ist und ob sie das Risiko und die Belastungen des zusätzlichen Kredites tragen können/wollen.
Wenn A und B sich hier nicht einigen können, haben wir ein Problem, aber keine Rechtsfrage.
Ich denke, C kann hier am besten helfen, wenn C nicht versucht über Finanzen (z.B. Sparvertrag X) Druck zu machen, sondern sich im Hintergrund hält und für B als "Backup" für den Notfall bereitsteht.
Ich möchte hier auch eine Lanze für B brechen. Ich denke, B sieht seine Verantwortung für die Fertigstellung des Hauses und will dieser Verantwortung über den neuen Kredit gerecht werden. Ist eine honorige Haltung.
A und B sind erwachsene Leute und verheiratet. Die beiden müssen gemeinsam entscheiden, wie wichtig ihnen die Fertigstellung der Außenanlagen ist und ob sie das Risiko und die Belastungen des zusätzlichen Kredites tragen können/wollen.
A möchte mit Krediet das Haus fertigstellen. B NICHT.
Wenn A und B sich hier nicht einigen können, haben wir ein Problem, aber keine Rechtsfrage.
Ja, Karsten C haben tatsächlich ein Problem denn B möchte keinen weiteren Kredit, A versucht nun zu manipulieren...
Ich denke, C kann hier am besten helfen, wenn C nicht versucht über Finanzen (z.B. Sparvertrag X) Druck zu machen, sondern sich im Hintergrund hält und für B als "Backup" für den Notfall bereitsteht.
C ist ständig in background... aber ist nicht bereit für Dummheit zu bezahlen..
Ich möchte hier auch eine Lanze für B brechen. Ich denke, B sieht seine Verantwortung für die Fertigstellung des Hauses und will dieser Verantwortung über den neuen Kredit gerecht werden. Ist eine honorige Haltung
Wenn A die Verantwortung darin sieht das Haus fertig zu stellen mit Nachfinanzierung , (denn schliesslich hat er ja nichts zu verlieren, er kann ja bequem auf das Vermögen van B bzw C zurückgreifen )und es anschliessend verkaufen muss ... sehr LOBENSWERT
Gut Karsten, du verwechselst jetzt B mit A. Wenn wir A gewähren lassen, muss das Haus verkauft werden und B und C 150000E los.Honorige Haltung!!! Sehr löblich!!
Sorry dafür kann ich keinen Respekt aufbringen...
A und B sind erwachsene Leute und verheiratet. Die beiden müssen gemeinsam entscheiden, wie wichtig ihnen die Fertigstellung der Außenanlagen ist und ob sie das Risiko und die Belastungen des zusätzlichen Kredites tragen können/wollen.
A möchte mit Krediet das Haus fertigstellen. B NICHT.
Wenn A und B sich hier nicht einigen können, haben wir ein Problem, aber keine Rechtsfrage.
Ja, Karsten C haben tatsächlich ein Problem denn B möchte keinen weiteren Kredit, A versucht nun zu manipulieren...
Ich denke, C kann hier am besten helfen, wenn C nicht versucht über Finanzen (z.B. Sparvertrag X) Druck zu machen, sondern sich im Hintergrund hält und für B als "Backup" für den Notfall bereitsteht.
C ist ständig in background... aber ist nicht bereit für Dummheit zu bezahlen..
Ich möchte hier auch eine Lanze für B brechen. Ich denke, B sieht seine Verantwortung für die Fertigstellung des Hauses und will dieser Verantwortung über den neuen Kredit gerecht werden. Ist eine honorige Haltung
Wenn A die Verantwortung darin sieht das Haus fertig zu stellen mit Nachfinanzierung , (denn schliesslich hat er ja nichts zu verlieren, er kann ja bequem auf das Vermögen van B bzw C zurückgreifen )und es anschliessend verkaufen muss ... sehr LOBENSWERT
Gut Karsten, du verwechselst jetzt B mit A. Wenn wir A gewähren lassen, muss das Haus verkauft werden und B und C 150000E los.Honorige Haltung!!! Sehr löblich!!
Sorry dafür kann ich keinen Respekt aufbringen...
Aber trotzdem Danke!!
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Was ich noch vergessen habe: Mit A wird seit Monate nicht!! mehr über Finanzen oder sonst etwas gesprochen..B kam gestern mit der Nachricht, dass A nach Einzug einen weiteren Krediet aufnehmen wird zwecks Aussenanlage, neues Auto etc, was B völlig shockiert hat.....Karsten, Herr C wird weiterhin die Handwerker bestellen und bezahlen, damit A aus unserem Hause kommt...denn geplant war Mai 2005 Wenn C nichts gemacht hätte, hätte es noch ein paar Jahre gedauert.. Natürlich ist A sauer deswegen, aber C haben sich an die Absprache gehalten und erwarten auch das A das tut
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