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Verzweifelte Suche nach Hilfe !

 
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dushamm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:54    Titel: Verzweifelte Suche nach Hilfe ! Antworten mit Zitat

Hallo !

Ein Verwaltungsangestellter ist vor drei Jahren arbeitslos geworden und auf Rat des Betriebsrates sollte er gegen die Kündigung angehen und einen Anwalt einschalten.
Er suchte Rat bei einem Anwalt und schaute bei ihm zu einem Erstberatungsgespräch vorbei. Zusätzliche Kosten sollten erst enstehen, wenn weiteren Rat benötigt wird und der Anwalt beauftragt wird.

Er konnte sich aber einen Anwalt nicht leisten, da er vor drei Jahren auf einen Betrüger hereingefallen ist und sein ganzes Geld verloren hat, und musste nun die Kündigung der Stelle, mit der Hoffnung bald eine andere Stelle zu finden, akzeptieren.

Nach drei Wochen erhielt er eine Mahnung über eine viel zu hohe Erstberatungsgebühr von 250 Euro von diesem Anwalt und die Drohung, dass wenn er das nicht zahlt, eine Anzeige gegen ihn, wegen Betrug, erstattet wird.

Alle Briefe und Versuche eine gütliche Einigung zu erzielen oder eine Ratenvereinbarung zu treffen, blieben erfolglos und so wurde die Person von der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Vernehmung zitiert.
Er stellte seine Situation und Ansicht dar und sagte aus, dass die Erstrberatungsgebühr laut Anwaltskammer viel zu hoch sei und er das nicht einsehe so eine hohe Gebühr zu leisten.
Nach gut vier Wochen erhielt er ein Urteil des Gerichts und wurde zu 850 Euro verurteilt.

Hier bat er nun um Ratenzahlung, welche zuerst genehmigt wurde aber durch einen Verwaltungsfehler bei der Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben wurde.
Es wurde ein Haftbefehl verhängt, doch konnte eine erneute Ratenazahlung, durch telefonische Vereinbarung, wieder aufgenommen werden, an der sich der Verurteilte auch hielt.

Vergangenes Wochenende hörte er von Nachbarn, dass die Polizei im Haus war und nach ihm fragte, was natürlich sehr peinlich ist.

Er konnte sich das nicht erklären und rief bei der Polizei an.
Die sagte ihm, dass er vorbeikommen soll.....Samstags !!!

So ging er nun zur Polizei und wurde verhaftet, da ohne sein Wissen der Haftbefehl erneut verhängt wurde.
Wenn er aber die restlichen 750 Euro bezahlt, würde es sofort freigelassen.
Ein Bekannter holte für ihm das Geld von zu Hause und bezahlte diese Strafe.

Nun ist sein ganzes Arbeitslosengeld weg und er hat gerade mal 1,50 Euro für den Rest des Monats.
Auch die Miete konnte er nun nicht bezahlen.

Das Arbeitsamt wird ihm nichts mehr geben und nun ist er verzeifelt und weiß nicht was er tun kann und wer ihm helfen würde.

Die Staatsanwaltschaft weist alle Schuld von sich und kann auch nicht helfen !

Hat von Euch jemand vielleicht einen guten Ratschlag ?
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Frage:
Er wurde zu 850,- EUR wegen Betruges an dem Anwalt verurteilt; in Abwesenheit? 263 StGB?
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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dushamm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, er wurde lediglich von der Poliezei zu einem Vernehmungsgespräch geladen.

Nach ca.4-5 Wochen erhielt er dann das Urteil vom Gericht, was beinhaltet, dass er 850 Euro Strafe zahlen muss.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dass kann nur ein Strafbefehl gewesen sein. Ausserdem muss da mehr gewesen sein, da bei der Anhörung der Verdacht auf Vorsatz nicht ausgeräumt werden konnte. Sonnst hätten die nach 150/150a eingestellt, auch nach den TS zu urteilen.

Wieseo keine PKH?
Was soll ich sagen. Das kann man nur, wenn überhaupt, per RA lösen... Ich weiss...
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.10.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::

Wieseo keine PKH?


Weil es in Strafsachen keine PKH gibt.
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 15:54    Titel: Re: Verzweifelte Suche nach Hilfe ! Antworten mit Zitat

dushamm hat folgendes geschrieben::
...und auf Rat des Betriebsrates sollte er gegen die Kündigung angehen und einen Anwalt einschalten.


Ich dachte es geht um Arbeitsrecht? Und eine Erstberatungsgebühr(?) für einen Topverdiener?
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Erstberatung darf der Rechtsanwalt max. 190 EUR netto nehmen.

Und der strafrechtliche Aspekt leuchtet mir nicht ganz so ein.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Erstberatungsgebühr für Verbraucher ist gedeckelt auf 190 €. Ein Arbeitnehmer ist kein ist meiner Ansicht nach kein Verbraucher nach dieser Vorschrift....
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

"Er konnte sich aber einen Anwalt nicht leisten, da er vor drei Jahren auf einen Betrüger hereingefallen ist und sein ganzes Geld verloren hat, und musste nun die Kündigung der Stelle, mit der Hoffnung bald eine andere Stelle zu finden, akzeptieren. "

Sowiel zum strafrechtlichen Aspekt... nennt sich Eingehungsbetrug... reicht für einen Strafbefehl...
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 05:19    Titel: Re: Verzweifelte Suche nach Hilfe ! Antworten mit Zitat

Morgen.

Ich komme bei der Erstberatung auf max 50%.

dushamm hat folgendes geschrieben::
Alle Briefe und Versuche eine gütliche Einigung zu erzielen oder eine Ratenvereinbarung zu treffen, blieben erfolglos und so wurde die Person von der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Vernehmung zitiert.

Danach sehe ich nicht, wie man einen Betrug konstruieren könnte.
Was war denn die Begründung?
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
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