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linsash noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.10.05, 13:40 Titel: Anzahl der Schlüssel bei bezug einer Wohnung |
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Ich habe bei einzug in meine Wohnung von meinem Vermieter nur einen Schlüssel bekommen, mochte meiner Freundin nun aber auch einen geben, das sie jeder Zeit zutritt zu meiner Wohnung hat. Mein vermieter weigert sich jedoch mir noch einen zweiten Schlüssel aus zu händigen. Was kann ich machen?? Ist es nicht so das der Vermieter mir in jedem fall mindestens zwei Schlüssel geben muss??? gibt es dazu einen Gesetzesauszug fals dem so wäre????
Bitte um antwort, ist dringend |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 10.10.05, 14:02 Titel: |
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Die Anzahl der Schlüssel wird bei Mietbeginn i.d.R. dokumentiert, damit bei Mietende diesselbe Anzahl wieder abgegeben wird. Ich denke nicht, daß es einen gesetzlichen Anspruch gibt auf eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln. (aber ich weiß es nicht).
Auf jeden Fall aber darf der Vermieter nicht heimlich einen Schlüssel für sich behalten. Wenn er weitere Schlüssel hat, so muß er Ihnen das sagen.
Jedes Schloss wird neu mit 3 Schlüsseln geliefert. Wo sind die beiden anderen?
Ich würde einfach das Schloß austauschen - und bei Mietende zurücktauschen. Das Schloß, d.h. den Schliesszylinder kann man ja mitnehmen in die nächste Wohnung.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.10.05, 14:04 Titel: |
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Warum sollte der Vermieter für Ihre Freundin einen Schlüssel nachmachen?
Ich denke, dass schaffen Sie selbst.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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linsash noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.10.05, 14:08 Titel: |
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| Ohne die Zertifikate der Schließanlage werde ich den Schlüssel nicht nachmachen lassen können. Somit stellt sich das als Problem dar. Wenn es keine Schließanlage wäre, hätte ich das schon längst gemacht |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.10.05, 14:28 Titel: |
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Der Mieter muß beim Einzug genügend Schlüssel erhalten. Die notwendige Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Bewohner. Im allgemeinen sind dem Mieter jeweils 2 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Für jeden weiteren vertraglichen Mitmieter ist jeweils (mindestens) je ein weiterer Schlüssel zu überlassen.
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Quelle: Landgericht Berlin
Das Grundeigentum 1985, S. 1259
Zuletzt bearbeitet von Yvonne am 10.10.05, 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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linsash noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.10.05, 14:30 Titel: |
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| Nun, ich sehe schon, da wird es nichts eindeutiges geben. Dann werde ich wohl oder übel das schloss in meiner Wohnungseingangstüre austauschen müssen.. |
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kralle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 267
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Verfasst am: 10.10.05, 16:43 Titel: |
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würde ich an deiner stelle auch machen.
ich bekam damals nur 2 schlüssel von meiner vm und hatte null vertrauen zu ihr. nach auszug einfach wieder das alte schloss rein und du kannst sicher sein das der vm sich nicht in deiner wohnung aufhalten kann während abwesenheit deinerseits. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 10.10.05, 19:19 Titel: |
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Hallo,
aus eigener Erfahrung kann ich nur jedem Mieter raten, generell bei Einzug in eine Wohnung das Schloss der Wohnungstür auszutauschen (altes Schloss und die Schlüsseln gut aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen), denn man weiß ja nie, wieviele Wohnungsschlüssel ausser den vom Vermieter ausgehändigten noch existieren und im Umlauf sind (Schlüssel beim Vermieter für "Notfälle", nachgefertige Schlüssel, die der Vormieter nicht abgegeben hat usw.) Bei Auszug kann der Mieter sein Schloss nebst Schlüsseln mitnehmen und ggf. in der nächsten Wohnung wieder verwenden.
Auf diese Weise ist man vor unliebsamen Überraschungen relativ sicher und man kann für den eigenen Bedarf soviele Schlüssel nachfertigen lassen, wie man benötigt..
Gruß, Jade |
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