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Anzahl der Schlüssel bei bezug einer Wohnung

 
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linsash
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:40    Titel: Anzahl der Schlüssel bei bezug einer Wohnung Antworten mit Zitat

Ich habe bei einzug in meine Wohnung von meinem Vermieter nur einen Schlüssel bekommen, mochte meiner Freundin nun aber auch einen geben, das sie jeder Zeit zutritt zu meiner Wohnung hat. Mein vermieter weigert sich jedoch mir noch einen zweiten Schlüssel aus zu händigen. Was kann ich machen?? Ist es nicht so das der Vermieter mir in jedem fall mindestens zwei Schlüssel geben muss??? gibt es dazu einen Gesetzesauszug fals dem so wäre????

Bitte um antwort, ist dringend
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anzahl der Schlüssel wird bei Mietbeginn i.d.R. dokumentiert, damit bei Mietende diesselbe Anzahl wieder abgegeben wird. Ich denke nicht, daß es einen gesetzlichen Anspruch gibt auf eine bestimmte Anzahl von Schlüsseln. (aber ich weiß es nicht).
Auf jeden Fall aber darf der Vermieter nicht heimlich einen Schlüssel für sich behalten. Wenn er weitere Schlüssel hat, so muß er Ihnen das sagen.
Jedes Schloss wird neu mit 3 Schlüsseln geliefert. Wo sind die beiden anderen?
Ich würde einfach das Schloß austauschen - und bei Mietende zurücktauschen. Das Schloß, d.h. den Schliesszylinder kann man ja mitnehmen in die nächste Wohnung.
MfG
Lucky
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte der Vermieter für Ihre Freundin einen Schlüssel nachmachen?

Ich denke, dass schaffen Sie selbst.

Gruss det11
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linsash
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne die Zertifikate der Schließanlage werde ich den Schlüssel nicht nachmachen lassen können. Somit stellt sich das als Problem dar. Wenn es keine Schließanlage wäre, hätte ich das schon längst gemacht
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat


Der Mieter muß beim Einzug genügend Schlüssel erhalten. Die notwendige Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Bewohner. Im allgemeinen sind dem Mieter jeweils 2 Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Für jeden weiteren vertraglichen Mitmieter ist jeweils (mindestens) je ein weiterer Schlüssel zu überlassen.


--------------------------------------------------------------------------------
Quelle: Landgericht Berlin
Das Grundeigentum 1985, S. 1259



Zuletzt bearbeitet von Yvonne am 10.10.05, 14:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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linsash
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, ich sehe schon, da wird es nichts eindeutiges geben. Dann werde ich wohl oder übel das schloss in meiner Wohnungseingangstüre austauschen müssen..
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kralle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

würde ich an deiner stelle auch machen.
ich bekam damals nur 2 schlüssel von meiner vm und hatte null vertrauen zu ihr. nach auszug einfach wieder das alte schloss rein und du kannst sicher sein das der vm sich nicht in deiner wohnung aufhalten kann während abwesenheit deinerseits.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich nur jedem Mieter raten, generell bei Einzug in eine Wohnung das Schloss der Wohnungstür auszutauschen (altes Schloss und die Schlüsseln gut aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen), denn man weiß ja nie, wieviele Wohnungsschlüssel ausser den vom Vermieter ausgehändigten noch existieren und im Umlauf sind (Schlüssel beim Vermieter für "Notfälle", nachgefertige Schlüssel, die der Vormieter nicht abgegeben hat usw.) Bei Auszug kann der Mieter sein Schloss nebst Schlüsseln mitnehmen und ggf. in der nächsten Wohnung wieder verwenden.

Auf diese Weise ist man vor unliebsamen Überraschungen relativ sicher und man kann für den eigenen Bedarf soviele Schlüssel nachfertigen lassen, wie man benötigt..

Gruß, Jade
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