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DJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 19:31    Titel: Konto kündigen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mit meinem früherem Geschäftspatner einen Gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem er sich verpflichtet alle noch bestehenden Verbindlichkeiten an der Bank zu übernehmen.
Dieser Vergleich liegt der Bank vor.
Trotz alle dem will die Bank mich nicht aus der Verpflichtung lassen,
verlangt aber auch keine Rückzahlung.
Weder von mir, noch von meinem früherem Geschäftspartner
Kontostand ca. 50.000.- Euro (SOLL)
Kann ich dieses Konto einfach kündigen?

mit freundlichen Grüssen
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich muß sich eine Bank nicht auf einen Schuldnerwechsel einlassen. Sonst könnte jeder Kunde erst mit bester Bonität einen Kredit aufnehmen, dann mit dem nächsten Obdachlosen gegen einen Kasten Bier die Schuldübernahme vereinbaren, und die Bank hätte Pech gehabt.
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DJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte auch nur den gerichtlichen Vergleich vollstrecken lassen, jedoch fordert die Bank momentan keine Rückzahlung!!!!
Mein früherer Geschäftspartner ist Arzt und guter Kunde dieser Bank!
(Was läuft da ab????)
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann einen Vergleich nur gegen den am Vergleich Beteiligten vollstrecken lassen, nicht gegen dessen Bank. Oder hat die dem Vergleich vorher zugestimmt?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

handelt es sich um einen Kredit oder ein Konto?

Wenn es sich um ein Konto handelt, kann dieses von beiden Kontoinhabern gekündigt werden. Der bisherige Geschäftspartner muss dann natürlich den Saldo ausgleichen.
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DJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Es handelt sich um ein Konto!!
Was passiert wenn nur von meiner Seite aus das Konto gekündigt wird?
Mein früherer Geschäftspartner kümmert sich um nichts.
Obwohl es einen Gerichtlichen Vergleich gibt.
Ich habe auf Grund des Vergleiches 14000.- Euro auf das Konto dieser Bank überwiesen. Für den Rest ist mein früherer Geschäftspartner zuständig.
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Konto auf sie beide lautet, kann es nur mit beiden Unterschriften gekündigt/gelöscht werden ....
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DJ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

So,

heute habe ich das Konto geküdigt !!

mal schauen ob sich jetzt etwas Bewegt.
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