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Hilfe!Ich weiß nicht weiter!!!!

 
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dp75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:29    Titel: Hilfe!Ich weiß nicht weiter!!!! Antworten mit Zitat

hallo Leute!
Ich habe zum 31.11.05 meine Wohnung ordnunsgemäß gekündigt und eine Bitte unterbreite das wenn sich ein Nachmieter finden würde früher raus kann.Ich habe mich bei der Suche eines Nachmieters mit Aushängen auch beteiligt.
Vorige Woche wurde mir dann schriftlich mitgeteilt das es ein Nachmieter für meine Wh gibt und dieser zum 1.11 den Mietvertrag unterzeichnet hat.Es wurde mir auch ein übergabetermin genannt 12.10.05.Daher bin ich in meiner neuen Wh eingezogen und auch auf den Einwohnermeldeamt umgemeldet .Heute wurde mir mitgeteilt das der Nachmieter zurückgetreten ist und ich weiter bis zum 31.11.05 in der Wh bleiben bzw.Miete zahlen muß.
Ist dies rechtens oder WAS kann ich tun??Ich kann doch nicht zwei Mieten bezahlen!Oder muß ich doch?

Hilfe
Danke Euer dp75
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Den 31.11. gibt es doch gar nicht ... Lachen
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dp75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

sorry 30.11.05 aber stand so im Antwortbrief drin
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja, wenn der Nachmieter den Mietvertrag unterschrieben hat dann kann dieser auch nur noch kündigen. Ausser er hat ein Rücktrittsrecht vereinbart. Dann wär der Mietvertrag am 30.11. ausgelaufen. Wenn allerdings kein Mietvertrag unterschrieben wurde vom Nachmieter muss auch weiterhin Miete bezahlt werden bis Ende der Kündigungsfrist.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso sollte der bisherige Mieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt worden sein, dass ein Nachmieter gefunden ist und dieser einen Mietvertrag unterschrieben hat, wenn dies nicht zutrifft?

Meiner Meinung nach endet die Verpflichtung des bisherigen Mieters gegenüber dem Vermieter mit Beginn des Mietverhältnisses des Nachmieters.

Wenn der Nachmieter dann vom Vertrag zurücktritt, ist das m.E ausschließlich eine Angelegenheit zwischen Vermieter und Nachmieter, die den bisherigen Mieter nicht betrifft.

Gruß, Jade
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kralle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

das sehe ich auch so.
neuer mieter hat unterschrieben, alter mieter ist aus der verpflichtung raus.
neuer mieter tritt zurück = pech vom vermieter.
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