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Verfasst am: 08.10.05, 19:39 Titel: Wäsche trocknen auf Balkon
Hallo guten Abend,
kann der Bermieter verbieten (im MV steht nichts dazu ), Wäsche auf dem balkon zu trocknen ? Ich denke, mal irgendwo gelesen zu haben, wenn der Wäscheständer nicht über die Brüstung rausragt, ist es ok und man kann es machen. Ist das korrekt ? Kann man das evtl. nachlesen ?
Wenn entsprechende Wasch- und Trockenräume zur Verfügung stehen, darf der Vermieter das Aufhängen von Wäsche auf einem Balkon sehr wohl über die Hausordnung verbieten.
Wie sieht das denn auch aus? Die Hausfassade am besten abwechselnd mit Satellitenschüsseln und Unterbuchsen dekorieren. Wie bei den Hottentotten ...
Was nun ? Es stehen keine Wasch - und Trockenräume zur Verfügung.
In der Hausordnung steht nichts dazu.
Dann sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Anschaffung eines Wäschetrockners.
2. Aufstellen eines Wäscheständers auf dem Balkon, der jedoch nicht höher als die Balkonbrüstung sein darf.
Wäschetrocknen unter Umständen auf dem Balkon meint das LG Nürnberg-Fürth WM 90, 199 sofern es sich um Kleinwäsche handelt.
Das Interesse des Vermieters an der äußeren Gestaltung seines Anwesens hat Vorrang, meinen andere Gerichte. Also nur im Einzelfalle zu sehen?
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