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Wäsche trocknen auf Balkon

 
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 19:39    Titel: Wäsche trocknen auf Balkon Antworten mit Zitat

Hallo guten Abend,


kann der Bermieter verbieten (im MV steht nichts dazu ), Wäsche auf dem balkon zu trocknen ? Ich denke, mal irgendwo gelesen zu haben, wenn der Wäscheständer nicht über die Brüstung rausragt, ist es ok und man kann es machen. Ist das korrekt ? Kann man das evtl. nachlesen ?

Vielen Dank
Sylvia
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Rudi Müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Nein das kann der VM nicht verbieten.
Allerdings darf es natürlich dadurch z.B. nicht auf einen darunterliegenden Balkon tropfen.

zum Nachlesen z.B.
http://www.mdr.de/mdr1-radio-thueringen/1571193.html
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es einen Wasch und Trockenkeller?
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, gibt es nicht. Der Vermieter meinte, im Badezimmer sind extra Anschluss für die Waschmaschine und für einen Trockner (es ist Erstbezug ).

Gruss Sylvia
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Rudi Müller hat folgendes geschrieben::
Sehr glücklich Nein das kann der VM nicht verbieten.

Wenn entsprechende Wasch- und Trockenräume zur Verfügung stehen, darf der Vermieter das Aufhängen von Wäsche auf einem Balkon sehr wohl über die Hausordnung verbieten.
Wie sieht das denn auch aus? Die Hausfassade am besten abwechselnd mit Satellitenschüsseln und Unterbuchsen dekorieren. Wie bei den Hottentotten ...
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was nun ? Es stehen keine Wasch - und Trockenräume zur Verfügung.
In der Hausordnung steht nichts dazu.

Sylvia
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Syl hat folgendes geschrieben::
Was nun ? Es stehen keine Wasch - und Trockenräume zur Verfügung.
In der Hausordnung steht nichts dazu.

Dann sehe ich zwei Möglichkeiten:
1. Anschaffung eines Wäschetrockners.
2. Aufstellen eines Wäscheständers auf dem Balkon, der jedoch nicht höher als die Balkonbrüstung sein darf.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wäschetrocknen unter Umständen auf dem Balkon meint das LG Nürnberg-Fürth WM 90, 199 sofern es sich um Kleinwäsche handelt.
Das Interesse des Vermieters an der äußeren Gestaltung seines Anwesens hat Vorrang, meinen andere Gerichte. Also nur im Einzelfalle zu sehen?
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