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Mietvertrag?! Steuern?

 
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synk
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:06    Titel: Mietvertrag?! Steuern? Antworten mit Zitat

Ich bin gerade auf Wohnungssuche,
jetzt habe ich eine günstige gefunden, dir mich ansprechen würde, nur möchte dieses ältere Paar keinen Mietvertrag ansetzen.
Warum eigentlich nicht? Muss diese Mieteinnahme auch versteuert werden?
Die Wohnung wäre in einem Anbau an ihr Einfamilienhaus....
Wie könnte ich das regeln?

MFG
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Versteuern müßte der VM die Einnahmen so oder so. Aber das kann Dir egal sein.

Ein Mietvertrag kann natürlich auch mündlich abgeschlossen werden bzw. die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Nur gilt bei fehlender Schriftform dann die gesetzliche Regelung, was immer schlecht für den VM ist.

Z.b. Schönheitsreparaturen. Lt. gesetzlicher Regelung ist dafür der VM zuständig, kann dies aber per Vertrag auf den Mieter abwälzen. Aber nur bei Vertrag.

Wobei bei dieser Konstellation der VM einfacher kündigen kann, weil es eine Einliegerwohnung ist. D.h. der Mieter hat sogut wie keinen Kündigungsschutz.

Schon allein deswegen würde ich eher weitersuchen.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es gelten nicht nur die gesetzlichen Regelungen sondern auch das was wie bei einen schriftlichen Mietvertrag vereinbart wird. Z.B. kann bei einen mündlichen Mietvertrag auch die Renovierungen auf den Mieter abgewälzt werden. Das Problem ist aber das dieses mündlichen Vereinbarungen beweisbar sein müssen damit die entsprechende Partei auch durchsetzen kann was vereinbart wurde.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, mündlich kann das natürlich auch vereinbart werden.

Aber im Streitfall hapert es mit der Beweisbarkeit. Deswegen immer schriftlich.

Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum der VM sich dagegen sträubt ? Für das Finanzamt ist das eigentlich egal. Die wollen die Mieteinnahme versteuert sehen.
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synk
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön.... Smilie

ich benötige sowieso den mietvertrag so soll es ja nicht aussehen, da ich ja vom arbeitgeber einen mietanteil mitgezahlt bekomme, aber halt nur gegen kopie des mietvertrages, gibt es da einfache formen solch eines vertrages damit ich diesen dann vorlegen kann?
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synk
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Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

keine ahnung vielleicht geben die dies gar nicht erst an, das jemand zur miete inne wohnt...weiss ja nicht inwieweit das nachvollziehbar für das finanzamt ist, wenn nix angegeben wird...
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

synk hat folgendes geschrieben::
keine ahnung vielleicht geben die dies gar nicht erst an, das jemand zur miete inne wohnt...weiss ja nicht inwieweit das nachvollziehbar für das finanzamt ist, wenn nix angegeben wird...


Im Normalfall kriegt das Finanzamt es erst dann mit, wenn der VM die Einnahmen als "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" in der Einkommenssteuererklärung angibt.

Obwohl, wenn der Datenaustausch zwischen den Behörden klappt, müßten sie es über die gezahlte Grundsteuer mitkriegen. Der VM zahlt ja für diese Wohnung im Normalfall Grundsteuern, die er über die Nebenkosten abrechnet. Wenn nun die Stelle, die die Grundsteuer einzieht, diese Tatsache an das Finanzamt weitergibt, wissen Sie es.

Die Grundsteuer wird von der Gemeindeverwaltung eingezogen.
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