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Gewerberaum kündigen

 
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ratlos_11
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 09:17    Titel: Gewerberaum kündigen Antworten mit Zitat

Hallo!

Es geht um einen Einkaufsmarkt mit einen großen Lebenmittelgeschäft (Supermarkt) und mehreren kleinen Ladengeschäfte (Bäcker, Fleischer, Kiosk usw.).
Nun schließt der Supermarkt und baut einen km neu.

Alle Geschäfte (auch der Supermarkt) haben den gleichen Vermieter.

Nun befürchtet man einen extremen Umsatzrückgang, da die Kunden ausbleiben.

Welche Möglichkeiten gibt es um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigungsfristen können frei vereinbart werden. Der Gewerbemietvertrag kann also u.U. sehr kurze Fristen enthalten. Sieht der Vertrag keine Regelung vor, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich.
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ratlos_11
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal.

Aber kann man den Vertrag unter diesen Umständen (Schließung des Supermarkt) auch vorzeitig kündigen, wenn die z.B. 5 Jahr noch nicht um sind?
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

ratlos_11 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank erstmal.

Aber kann man den Vertrag unter diesen Umständen (Schließung des Supermarkt) auch vorzeitig kündigen, wenn die z.B. 5 Jahr noch nicht um sind?


Sofern im Mietvertrag nichts vereinbart ist nicht. Allerdings wird der Vermieter selbst bemüht sein, so schnell wie möglich einen neuen SB-Markt-Betreiber zu finden, da dieser wohl - so wie es sich anhört - Hauptmieter ist.
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