Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Es geht um einen Einkaufsmarkt mit einen großen Lebenmittelgeschäft (Supermarkt) und mehreren kleinen Ladengeschäfte (Bäcker, Fleischer, Kiosk usw.).
Nun schließt der Supermarkt und baut einen km neu.
Alle Geschäfte (auch der Supermarkt) haben den gleichen Vermieter.
Nun befürchtet man einen extremen Umsatzrückgang, da die Kunden ausbleiben.
Welche Möglichkeiten gibt es um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.
Kündigungsfristen können frei vereinbart werden. Der Gewerbemietvertrag kann also u.U. sehr kurze Fristen enthalten. Sieht der Vertrag keine Regelung vor, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres möglich.
Aber kann man den Vertrag unter diesen Umständen (Schließung des Supermarkt) auch vorzeitig kündigen, wenn die z.B. 5 Jahr noch nicht um sind?
Sofern im Mietvertrag nichts vereinbart ist nicht. Allerdings wird der Vermieter selbst bemüht sein, so schnell wie möglich einen neuen SB-Markt-Betreiber zu finden, da dieser wohl - so wie es sich anhört - Hauptmieter ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.