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Mindest-Streitwert

 
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Hexer99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 17:04    Titel: Mindest-Streitwert Antworten mit Zitat

Gibt es eigentlich einen Mindest-Streitwert, der im Zivilrecht angesetzt wird, sofern sich der tatsächliche Streitwert darunter befindet oder sich kein konkreter Streitwert ermitteln läßt?

Beispiel: fristlose Kündigung vom Verein.

Gruß
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der Streitwert einer Sache nicht ausmachen lässt, weil kein konkreter Geldbetrag im Streit ist, dass wird das Gericht diesen wahrscheinlich nach "billigem Ermessen" oder nach dem "geschätzten Wert des Interesses der Partei" festsetzen.
_________________
MfG
13
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Hexer99
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Wenn sich der Streitwert einer Sache nicht ausmachen lässt, weil kein konkreter Geldbetrag im Streit ist, dass wird das Gericht diesen wahrscheinlich nach "billigem Ermessen" oder nach dem "geschätzten Wert des Interesses der Partei" festsetzen.


Nun, wenn das Gericht erst gar nicht eingeschaltet werden musste, welchen Wert legt der Rechtsanwalt für seine Rechnung fest (Gegenstandswert)? Und wer "schätzt" den Wert des Interesses der Partei? Geht das ja nach Lust und Laune des Anwaltes? Oder könnte man in dem Fall ggf. die Mitgliedsbeiträge bis zu dem Datum annehmen, bei dem eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre?

Gruß
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