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Neotrace Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 10.10.05, 04:00 Titel: kaution bei zurückgezahlten Mietschulden |
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Folgender Fall.
Vor 5 Jahren habe ich ein gewerbliches Lokal angemietet. Dafuer habe ich eine Kaution in Hoehe von ca 3500 Euro (ca 7000 DM damals)und die erste Miete bezahlt. Danach wurde keine weitere Miete mehr an den Vermieter gezahlt, da ich pleite ging und es kamen Mahnbescheide und Gerichtsbescheide, welche ich zunaechst ignoriert habe. Bis zu diesem Zeitpunkt haben sich Mietschulden in Höhe von knapp 12000 Euro(ca 23880 DM damals)inklusive Verzugszinsen, Mahnkosten und Gerichtskosten angehaeuft. Da ich nicht mehr vor der Verantwortung weglaufen wollte habe ich mich an den zustaendigen Gerichtsvollzieher gewandt.Es wurde ca. ein Jahr spaeter eine Vereinbarung zur Rueckzahlung der Mietschulden getroffen in dem es hiess, dass die Schulden wie folgt zurueckgezahlt werden. 36 monatliche Zahlungen in Höhe von 250 Euro. Wenn alle Zahlungen puenktlich zum 1. des jeweiligen Monats gezahlt werden verzichte man auf weitere Rueckzahlungen und wuerde mir so entgegenkommen. Ich habe penibel alle 36 Monate puenktlich zum 1.eines Monats meine Raten bezahlt.
Nun stellt sich aber die Frage. Was ist mit der gezahlten Mietkaution/Sicherheit ? Laut Schuldenauflistung des Vermieters mir gegenueber wurde die Mietkaution mit keiner Zahl benannt und auch kein Nachweis darueber erbracht, dass die Mietkaution/Sicherheit zum Tilgen meiner Schulden verwendet wurde. Habe ich denn ueberhaupt einen Anspruch auf die Rueckzahlung meiner Mietsicherheit, wenn ich meine Schulden getilgt und die Rueckzahlungsvereinbarung eingehalten habe ? Darueber hinaus wurden die Mietschulden aus der Warmmiete errechnet, jedoch habe ich fuer den Zeitraum auch keine Nebenkostenabrechnung bekommen.
36 Monate x 250 ergeben eine Summe von 9000 Euro. Wenn ich dann meine Kaution dazurechne habe ich letztlich ja doch mehr als die Gesamtschulden bezahlt, wobei im Betrag der Gesamtschulden schon Verzugszinsen und Gerichtskosten einberechnet waren. Mir gehts nicht alleine um das Geld sondern auch um mein kleines Recht, auch wenn ich damals Schulden beim Vermieter hatte. Nur mir gegenueber wurde so getan als wuerde man alles fuer mich tun und mir entgegenkommen. Aber nachdem ich mir das nun in Ruhe betrachtet habe kam man mir nicht entgehen, denn ich habe viel mehr zurueckbezahlt als gefordert war. Wie gesagt in der Gesamtforderung waren schon eine Menge Verzugszinsen und Gerichtskosten enthalten.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Im Voraus schonmal vielen vielen Dank und ich hoffe es kommt leserlich und verstaendlich rueber.  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 10.10.05, 10:11 Titel: |
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| Denke das kann hier niemand schlüssig beantworten. Sie sollten sich an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 10.10.05, 10:42 Titel: |
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Hi Neotrace,
wobei bei normaler Berechnug auch Zinsen in der Zeit der Rückzahlung auflaufen. (wären)
So ganz überschlägig berechnet wäre man Ihnen nicht nur mit der Möglichkeit der Rückzahlung der Gesamtsumme in Raten entgegengekommen.
Einfach ergibt sich bei 5% er Verzinsung folgende Rechnung:
Mietschulden Gesamt: 12.000 €
Kaution: 3.500 €
Gesamt: 15.500 €
Zinsen 1. Jahr 5% 790 €
Gesamt 16.290 €
Rückzahlung 1.Jahr 3.000 €
Gesamt 13.290 €
Zinsen nach 1. Jahr 665 €
Gesamt 13.955 €
Rückzahlung 2. Jahr 3.000 €
Gesamt 10.955 €
Zinsen 2. Jahr 548 €
Gesamt 11.543 €
Rückzahlung 3.Jahr 3.000 €
Gesamt 8.543 €
Zinsen 3. Jahr 427 €
Gesamt 8.114 €
Rückzahlung 4. Jahr 3.000 €
Gesamt 5.114 €
Zinsen 4. Jahr 255 €
Gesamt 5.369 €
Rückzahlung 5. Jahr 3.000 €
Gesamt 2.369 €
Zinsen 5. Jahr 120 €
Gesamter verbleibender Rest 2.489 €
Verbleiben 2489 €uronen die sie gespart haben.
Alles nur recht oberflächlich gerechnet bei 5 % Zinssatz obwohl der Basisansatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich - ich bin mir da nicht ganz sicher - 5% Zinsen gerechnet wird - oder weiß das hier ein Bankfreak besser?
Mano |
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Neotrace Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 10.10.05, 12:33 Titel: Re |
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Ja das mit den Zinsen sehe ich ja auch gerne ein. Und ich finde das die auch toll reagiert haben. Aber ich habe auch richtig reagiert und bin denen auch entgegengekommen. Ich hätte auch einen anderen Weg gehen können, aber das wollte ich auch gar nicht, da ich icht derjenige bin der sowas tut.
Mir gehts doch darum das wir ein Einigung hatten welches ich auch eingehalten habe. Dann hätte man in der Einigung auch meinetwegen Zinsen einberechnen können. NUr das hat niemand getan.
Klingt alles vielleicht etwas arrogant, aber so möchte ich nicht wirken. Ein wenig gehts mir da wirklich auch um die Wahrheit. Ich habe mich an alle Abmachungen gehalten. |
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Jutta FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.11.2004 Beiträge: 331 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 10.10.05, 14:24 Titel: |
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Hallo,
| mano hat folgendes geschrieben:: |
...
Mietschulden Gesamt: 12.000 €
Kaution: 3.500 €
Gesamt: 15.500 €
...
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dem kann ich mich nicht ganz anschließen: die Kaution müßte ja die Schulden mindern, d.h. Restschuld ca. 8.500 EUR.
Außerdem wurde die Ratenzahlung nicht 5 Jahre sondern 3 Jahre geleistet, d.h. 9.000,- EUR.
Also hat der Poster wohl die Schulden jetzt vollständig getilgt, selbst wenn man eine gewisse Verszinsung mit einrechnet.
Meiner Meinung nach hätte schon über die Kaution abgerechnet werden müssen. Ist es denn sicher, dass dies vergessen wurde? Nicht dass es ganz am Anfang vor dem ersten Mahnbescheid schon in Abzug gebracht wurde?
Ansonsten denke ich schon, dass ein Nachfragen erlaubt ist, allerdings würde ich nicht auf der Kaution bestehen, wenn ja keine wirkliche Überzahlung der Schuld vorliegt. _________________ Gruß
Jutta |
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Neotrace Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 10.10.05, 17:40 Titel: |
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ich habe mir ja von der verwaltung eine aufstellung schuicken lassen und wie sich die kosten zusammensetzen. es wurde niemals, in keinem schreiben die kaution erwähnt. es wurde mir aufgezählt was ich nicht gezahlt habe und die dazugehörigen zinsen. das sind alles punkte die ich zu 100 % einsehe. und dafür stand ich ja auch gerade.
aber eine kaution wurde nunmal bezahlt und die wurde dafür definitiv nicht verwendet, denn dann hätten sich die mietschulden ja verringert und das ist nicht geschehen. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 11.10.05, 06:07 Titel: |
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Wenn die Kaution bezahlt wurde gibt es darüber einen Beleg. Dann muss die Kaution halt jetzt ausbezahlt werden, allerdings auch mit Zinsen! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 11.10.05, 07:17 Titel: |
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| Verwirkt ein Mieter nicht auch irgendwann sein Recht auf Auszahlung? 5 Jahre sind eine lange Zeit, kann hier nicht schon längst die Verjährung eingetreten sein? |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 11.10.05, 07:29 Titel: |
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Ich kann das Ganze irgendwie nicht glauben.
Es wurde über den GV eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden getroffen.
Warum ist da keinem aufgefallen, dass die Kaution hier nicht mietmindernd eingesetzt wurde? Das kann doch gar nicht sein! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Neotrace Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 11.10.05, 13:00 Titel: Re |
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Ja warum ist es keinem aufgefallen ?
Mir schon, den anderen nicht, kann ich ja nachvollziehen das es den anderen nicht auffällt. wenns ums geld geht ist man doch so. machen wir uns doch nix vor.
und ein beleg für die mietsicherheit habe ich hier vorliegen. mit unterschrift und allem drum und dran. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 11.10.05, 13:47 Titel: |
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Es geht nicht um "keinem aufgefallen" sondern darum, das die Kaution so lange beim Vermieter verbleibt bis alle (berechtigten) Ansprüche des Vermieters befriedigt sind. Solange nicht die allerletzte Rate beim VM eingegangen ist, braucht man nicht über die Kaution zu diskutieren.
Wenn alle Ansprüche des VM befriedigt sind, dann erst sollte der Mieter auf einer Abrechnung der Kaution bestehen bzw. einklagen. Hierbei wird der VM über die Kaution abrechnen müssen. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 11.10.05, 18:25 Titel: |
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Hi alle,
@ Jutta,
da hab ich statt 36 Monate tatsächlich 60 monate ausgerechnet.
Kleiner Irrtum von mir.
Neotrace schreibt, er habe Mietschulden in Höhe von 12.000€
Natürlich muß man die 3500€ Kaution abziehen.
Das allerdings erst, wenn die Mietrückstände beglichen sind.
Ich habe eine Beispiel-Rückzahlung irrtümlich über 60 Mante durchgerechnet - wenn auch oberflächlich. Wenn ich mir also den Betrag in meiner Rechnung anschaue, der nach 36 Monaten verbleibt, dann die Kaution abziehe....
Die Kaution wird in der Tat erst nach vollständiger Begleichung mit abgezogen. Kein Zweifel.
Neotrace hat also in der Tat gespart - selbst wenn ich die vergessene Kautionszahlung mit abziehe.
Mano |
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Neotrace Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.10.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Düsseldorf
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Verfasst am: 11.10.05, 22:21 Titel: |
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| jetzt stellt sich mir natürlich die frage, sind alle ansprüche des vermieters mit der letzten rate die schon lange überwiesen wurde befriedigt ? oder kann der vermieter noch mehr zurückhaben wollen als in der ratenzahlungsvereinbarung angegeben ? |
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Rudi Müller FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.06.2005 Beiträge: 105 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 12.10.05, 00:33 Titel: |
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Wenn ich mich richtig an den Anfang dieses Threads erinnern kann, wurde ein Vergleich geschlossen und Ratenzahlung vereinbart
= mit 36 monatliche Zahlungen in Höhe von 250 Euro (= 9.000 Euro) alles erledigt.
Die Mietschulden und Verzugsschaden inkl. Verzungszins beliefern sich per Vergleichsabschluss auf "knapp 12000 Euro"
Kaution war geleistet "in Höhe von ca 3500 Euro"
M.E. müsste der VM bis spätestens 6 Monate nach Mietende/Rückgabe der Mietsache die Kaution auf offene Forderungen aufgerechnet haben, soweit die Kaution nicht auf Nebenforderungen aus dem MV auzurechnen war (Schadensersatz wegen Beschädigung, nicht-vertragsgemäßer Rückgabe o.Ä.)
Ob hier aber letztendlich der Vermieter (wie geplant?) oder der Mieter auf Forderungen verzichtet hat, kommt m.E. alleine auf den Wortlaut des geschlossenen Vergleichs an.
Üblich wäre z.B. dass per Vergleich vereinbart wurde, dass mit Zahlung der Vergleichssumme bzw. der 36 monatlichen Zahlungen á 250 Euro alle gegenseitigen Forderungen aus dem MV abgegolten sind.
Dann wäre für den Mieter aufgrund des Vergleichs nichts mehr zu machen.
Aber auch im anderen Fall wäre m.E. der Rückzahlungsanspruch eventuell ebenfalls verjährt (so er denn aus der Zinsdifferenz über 3 Ratenzahlungsjahre zwischen dem höherem Verzugszins und niedrigerem Zins für Spareinlagen mit gesetzl. Kündigungsfrist überhaupt verblieben wäre):
- entstanden ist der Rückzahlungsanspruch aus Kaution 6 Monate nach Mietende (soweit keine Aufrechnung erfolgt ist)
- 31.12. des betreffenden Jahres plus 3 Jahre -> § 195 BGB = Verjährung eingetreten
Das könnte aber dann wohl doch nur ein Anwalt klären.
Nach meiner ganz persönlichen Meinung scheint mir die Klärung dieser Frage aber nicht die (Anwalts-)Kosten wert. |
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