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Verfasst am: 11.10.05, 21:58 Titel: Anwaltsrecht: brauche ganz dringend rat!!!!
hallo
also ich hatte mir im letzten jahr mit meinem noch ehemann nen anwalt genommen wegen eventueller gütertrennung. was aber nur ein beratungsgespräche war. der anwalt wollte unser stammbuch behalten. nun hatten wir aber eine superhohe rechnung von ihm erhalten, die wir nicht zahlen konnten. als ich dann doch mal das stammbuch benötigte, hat er es nicht rausgegeben. nun brauch ich aber dringend die geburtsurkunde meiner tochter.
meine frage: ist es sein recht das stammbuch einzubehalten bis zur vollständigen bezahlung? ich mein, es ist ja mein eigentum. wäre toll, wenn ihr mir schnellstmöglich antworten könntet.
vielen dank im voraus
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 12.10.05, 09:56 Titel:
Hi melli,
was die Rechnung des RA angeht, ist die ja schon länger fällig. Sie schreiben ja selbst, daß es schon letztes Jahr war, wo die Beratung stattfand.
Über die Höhe der Kosten muß doch vorher gesprochen worden sein?
Klar ist auch, daß er deshalb ja das 'Pfand'(Stammbuch) zurückbehält. Ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Wenn Sie der RA wären, würden Sie das wahrscheinlich auch machen bzw. es zumindest versuchen, oder?
Ich würde wohl Kontakt mit dem RA aufnehmen und eine Zahlungsvereinbarung treffen. Vielleicht gibt er nach erfolgter (Teil-)Zahlung zumindest die benötigte Geburtsurkunde heraus.
Sie sollten realistischerweise von Juristen keine Ratschläge erwarten, wie man gegen Anwälte vorgeht.
Kommt mal alle wieder runter. Also, zur Sache:
Der Anwalt kann ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB geltend machen, bis die Rechnung bezahlt ist. Dass die Fragestellerin, wie sie schreibt, die Rechnung nicht bezahlen kann, ist unerheblich. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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