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Mündliche Zusage

 
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bianca061079
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:40    Titel: Mündliche Zusage Antworten mit Zitat

Im allgemeinen würde mich interressieren, wenn man eine mündliche Mietzusage macht, also noch keinen Mietsvertrag, oder sonstiges unterschrieben hat, sich aber dann doch für ein anderes Objekt entscheidet. Muss man dann für die Kosten aufkommen, da der Vermieter jetzt das Objekt erst zu einem späteren Zeitpunkt vermieten kann?!

Mit freundlichen Grüßen

Bianca
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Da ist der Vermieter in der Beweispflicht, ob es tatsächlich 100% eine Zusage war. Wenn man eine Wohnung anschaut und sagt dem Vermeiter dass man diese gerne nehmen würde kommt damit noch kein Vertrag zustande.
Rechtsgültig verbindlich nur mit schriftlichem Mietvertrag.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Oder rechtsverbindliche mündliche Vereinbarung, aber diese muss wie schon gesagt wurde vom VM bewiesen werden. Kann er dies kann der Mieter den mündlichen Mietvertrag auch nur schriftlich kündigen, ausser es wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart.
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