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Im allgemeinen würde mich interressieren, wenn man eine mündliche Mietzusage macht, also noch keinen Mietsvertrag, oder sonstiges unterschrieben hat, sich aber dann doch für ein anderes Objekt entscheidet. Muss man dann für die Kosten aufkommen, da der Vermieter jetzt das Objekt erst zu einem späteren Zeitpunkt vermieten kann?!
Da ist der Vermieter in der Beweispflicht, ob es tatsächlich 100% eine Zusage war. Wenn man eine Wohnung anschaut und sagt dem Vermeiter dass man diese gerne nehmen würde kommt damit noch kein Vertrag zustande.
Rechtsgültig verbindlich nur mit schriftlichem Mietvertrag.
Oder rechtsverbindliche mündliche Vereinbarung, aber diese muss wie schon gesagt wurde vom VM bewiesen werden. Kann er dies kann der Mieter den mündlichen Mietvertrag auch nur schriftlich kündigen, ausser es wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart.
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