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Hallo,
A und B wollen eine Firma gründen. Da B gesundheitliche Probleme hat wurde beschlossen eine Gesellschaftsform zu wählen, in der A alleiniger Inhaber/Geschäftsführer wird und B der einzige Angestellte.
Da A und B zusammen wohnen haben sie sich das so gedacht, dass B als Angestellter mehr verdient als A sich als Eigentümer mit Privatentnahmen gönnt. Ist es rechtlich unanfechtbar dies so zu handhaben, um u.a. zu hohe Steuerbelastungen (Gewerbesteuer) zu umgehen?
Kann A falls das Geschäft boomt die Gesellschaftsform der Firma nachträglich ändern, damit B vielleicht doch Teilhaber wird?
Anmeldungsdatum: 17.08.2005 Beiträge: 162 Wohnort: Kölle a. Rh.
Verfasst am: 12.10.05, 12:52 Titel:
also da stellt sich mir direkt die frage, wieso ein Angestellter, der dazu auch noch gesundheitliche probleme hat und somit wahrscheinlich nicht volle arbeitskraft zu leisten im stande ist, mehr verdienen sollte als ein Geschäftsführer, der das unternehmerische risiko trägt und volle arbeitskraft leistet?!
desweiteren könnte es zu problemen der steuerlichen anerkennung dieses arbeitsvertrages kommen, wenn sich bei A und B um nahe stehende personen handelt. ==> §42 AO
das problem der wahl der gesellschaftsform habe ich nun erstmal nicht berücksichtigt. _________________ Fragen Sie im Zweifel den Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens
B ist im Moment voll einsatzbereit, er beißt sich halt durch. Was besagt §42AO?
Desweiteren ist der Gegenstand der Firma eine Tätigkeit, die alleine nicht zu stemmen ist, und zu nicht vorausplanbaren Zeiten gemacht werden muss, sodaß eine verlässliche Person (Angestellter) jederzeit (0-24h) verfügbar sein muss. Das dadurch bei Unternehmsgründung ein Geschäftsführer zeitweise weniger verdient ist entsprechend der Auftragslage dann logisch.
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