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brauche dringend rat

 
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 06:45    Titel: brauche dringend rat Antworten mit Zitat

Hi,

folgendes Problem:

haben fristlos gekündigt und machen heut mit Zeugen die Wohnungsübergabe ohne Vermieter. Dieser weigert sich, da er die fristlose nicht akzeptiert.
jetzt haben wir festgestellt, dass beim auszug 3 untere wandfliesen in der Küche kaputt gegangen sind.
wir würden die ins übergabeprotokoll aufnehmen und einen fliesenleger suchen, der diese ersetzen kann. Wir werden nach der übergabe heute, dem vermieter sämtliche Schlüssel per Einschreiben Einwurf mit dem Protokoll zuschicken.
Der Fliesenleger müßte sich dann mit dem Vermieter in Verbindung setzen um einen Termin zu machen, damit dieser ihn in die Wohnung läßt.

Meine Frage:
muß dann noch einmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?
Was ist wenn der Vermieter sich weigert den Fliesenleger in die Wohnung zu lassen?

Danke.

Cu andy
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Lasst Euch doch von dem Fliesenleger einen KV machen und sendet davon eine Kopie und das Geld an den VM. (Original des KV würde ich behalten)
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht vergessen : Falls die fristlose nicht rechtens ist, Miete/Schadenersatz zahlen.

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

laut anwalt ist die miete rechtens.

Meine Frage noch:

Muß dann nocheinmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?

cu Andy
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

cat112 hat folgendes geschrieben::
hi,

laut anwalt ist die miete rechtens.

Meine Frage noch:

Muß dann nocheinmal eine Wohnungsübergabe gemacht werden?

cu Andy


Was meinen Sie mit: laut anwalt ist die miete rechtens?
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

sorry vertippt.

meinte die fristlose Kündigung ist rechtens.
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, danach muss keine Übergabe mehr gemacht werden.
Hat der VM noch Kaution von Euch?
_________________
Grüße
Susanne


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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

cat112 hat folgendes geschrieben::
meinte die fristlose Kündigung ist rechtens.

Hoffentlich schließt sich das Gericht der Meinung des Anwalts an. Denn immer noch entscheiden die Gerichte was rechtens ist und nicht ein Anwalt.
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ja kaution hat er noch. danke für die auskünfte. @Susanne

fristlose kündigung deshalb, da hausmeister ohne vorwarnung und grund meinem mann aufgelauert und die nase gebrochen hat. strafverfahren läuft bereits.
und da ist es einem ja wohl unzumutbar dort weiterzuleben. vor allem wenn dieser mensch unter einem wohnt und man jeden tag an seiner tür vorbei muß.

cu andy
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das auch der Richter meint........


Gruss det11
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

ich wollte eigentlich nur ne auskunft wegen den Fliesen und der übergabe haben.

den rest klären die anwälte, zur not das gericht.

ich möcht mal denjenigen erleben, der freiwillig in nem haus wohnen bleibt in dem er jeden tag angst haben muß verprügelt zu werden.

andy
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Christoph
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Kündigung nicht als rechtskräftig anerkannt wurde, sei es vom Vermieter oder durch Urteil, brauchen Sie sich um den Fliesenleger keine Gedanken machen.

Aber dazu:

Da der Schaden scheinbar durch den Mieter verursacht wurde, muß er auch vom Mieter behoben bzw. bezahlt werden.

Eine Wohnungsübergabe scheitert aber zur Zeit, da es strittig zu sein scheint, ob die Kündigung wirksam ist. Zur Zeit ist sie aber noch unwirksam, da der VM nicht zugestimmt hat.
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

einer fristlosen Kündigung muß vom Vermieter nicht angenommen werden. Er kann natürlich dagegen vorgehen, aber das ist eine andre sache.

Unsrer Anwalt hat uns gesagt, dass wir die Übergabe mit Zeugen machen sollen und das Protokoll und die Schlüssel dem Vermieter zusenden sollen, da wir auf die fristlose kündigung bestehen.

Das werden wir auch so machen.

dass der schaden von uns zu beheben ist, ist uns klar und hab ich ja auch so geschrieben.
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Susanne
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Da er eine Kaution hat, stellt sich eigentlich nur die Frage, wer zuerst klagt.

Da der VM die fristlose K abweist, wird er sich bezüglich der fehlenden 2 MM (gehe ich jetzt mal von aus) aus der Kaution bedienen. Die Kosten für die Fliesen kann er demnach auch mir der Kaution verrechnen, trotzdem würde ich mir einen KV machen lassen, da der VM das ansonsten nach dem ganzen Ärger eher vom Innenarchitekten machen lässt und der kostet dann wohl mehr....

Daher werdet Ihr wohl auf Auszahlung der Kaution klagen müssen... Weinen
_________________
Grüße
Susanne


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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

dass denk ich auch.
werden auf jeden fall den fliesenleger aussuchen.

danke.

cu andy
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