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Widerrufsrecht und Versicherungsgültigkeit

 
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nonosun
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 10:50    Titel: Widerrufsrecht und Versicherungsgültigkeit Antworten mit Zitat

Hallo! (Gut, dass es Euch gibt!)

Wenn eine Hausratsversicherung binnen 14 Tage nach dem Eingang des Versicherungsscheins, also fristgerecht, schriftlich widerrufen wird. Hat der Versicherungsschutz dann jemals bestanden? Wann genau endet die Gültigkeit?

Angenommen, einen Tag, nachdem das Widerrufsschreiben in die Post ging, wird ein Fahrrad gestohlen. Zu dem Zeitpunkt liegt weder die Bestätigung der Kündigung vor, noch wurde der Beitrag zurückerstattet. Wäre dieser Schaden noch gedeckt?

Vielen Dank!

Nora
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das Widerrufsschreiben müsste selbst widerrufen werden. Dieser Widerruf müsste der Gesellschaft vor dem Widerrufsschreiben oder gleichzeitig zugehen.

Wenn das Schreiben also gestern mit der Post weggeschickt wurde, und heute der
Schaden eintritt, dann sollte der Widerruf des Widerrufs sofort per Fax, E-Mail oder telefonisch an die Versicherung gerichtet werden.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 12:47    Titel: Re: Widerrufsrecht und Versicherungsgültigkeit Antworten mit Zitat

nonosun hat folgendes geschrieben::
Zu dem Zeitpunkt liegt weder die Bestätigung der Kündigung vor, noch wurde der Beitrag zurückerstattet.


Sie müssen 2 wichtigen Dinge unterscheiden. Eine Kündigung wird ausgesprochen nachdem ein Vertrag zustande gekommen ist. Ein Widerruf sagt aus, dass der Vertrag nicht zustande kommen soll.

In Ihrem konkreten Fall heißt das, dass Sie den Vetrag fristgerecht widerrufen haben und der Vertrag nie zustande kam. So wie Rembrandt geschrieben hat müßten Sie eigentlich den Widerruf widerrufen. Das wird sich allerdings als äußerst schwierig erweisen.
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