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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 28.09.05, 20:50 Titel: Kuddelmuddel - Hausrat, Gebäudehaftplicht... |
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mieter 1. etage hat wasserschaden. mieter erdgeschoss kann dank hauptwasserahn zudrehen und einen schaden vermeiden. versicherungsvertreter kommt raus, sieht keinen schaden. nach einigen monaten vergilben aber die feuchtraumpanele von mieter EG. weitere monate später erfährt er, dass dies als langzeitschaden geltend gemacht werden kann. zeitspanne 18 monate zwischen wasseraustritt und anruf beim versicherungsvertreter von mieter 1. etage.
dieser will keinen schaden erkennen und meint, das käme woanders her und überhaupt nach so langer zeit, ne, nicht zuständig.
frage: kann man die iegene hausrat in anspruch nehmen oder soll man sich an den mieter 1. etage wenden, dass der seine nimmt?
welche versicherung ist für sowas denn grundlegend zuständig?
gibts verjährungsfristen ab wann man einen schaden nicht meh rmelden kann (die vergilbung ist j anicht 1 tag nach schaden sichtbar)?
wenns über eigene hausrat gemacht wird... kann man ähnlich beim KFZ einen kostenvoranschlag machen lassen, den die hausrat dann bezahlt oder muss der schaden repariert werden und die versicherung erstattet dann genau diesen betrag. |
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thomys FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.08.2005 Beiträge: 89
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Verfasst am: 29.09.05, 08:09 Titel: |
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Hallo Ivanhoe,
wenn der Schaden an den Panelen tatsächlich von dem besagte Wasserschaden
aus der 1. Etage verursacht wurde, dann ist die Privathaftpflicht-Versicherung
des Mieters 1. Etage dafür zuständig.
Eine Hausrat-Versicherung deckt nur Schäden am eigenen Hausrat.
Wie das mit der langen Zeitspanne zwischen Schadensereignis und auftretendem
Schaden ist, kann ich Dir leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas |
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TheKing28 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.06.2005 Beiträge: 338
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Verfasst am: 29.09.05, 08:57 Titel: |
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| Schäden müssen grdsl. unverzüglich gemeldet werden und zwar der eigenen Hausratversicherung. Es ist dabei unerheblich durch wen der Wasserschaden verursacht wurde. Falls ein Schadensersatzanspruch besteht geht dieser dann auf die eigene Versicherung über (§ 67 VVG) die diesen dann durchsetzen kann. Wenn der Schaden erst jetzt bemerkt wurde ist das in meinen Augen unverzüglich und sollte auf jeden Fall der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.09.05, 10:15 Titel: |
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| Zitat: | | mieter 1. etage hat wasserschaden |
wie genau ist der wasserschaden passiert? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 06.10.05, 23:49 Titel: |
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unverschuldet, ein teil ist geplatzt.
das wär noch wichtig:
| Zitat: | | kann man ähnlich beim KFZ einen kostenvoranschlag machen lassen, den die hausrat dann bezahlt oder muss der schaden repariert werden und die versicherung erstattet dann genau diesen betrag. | <- also die rechnung vom handwerker.
die panele sind eigentum des mieters EG und von diesem eingebaut worden.
die sehr lange zeitspanne von 18 monaten macht es bestimmt nicht grade leichter, aber gibts da bestimmte zeitspannen, ab wann es keine aussicht auf erfolg mehr hat?
der schaden ist ja nun mal da. extra feuchtraumpanele sind ja genau fürs badezimmer da, also wasserabweisend und vergilben nicht in 3-4 jahren. sie sind natürlich nicht wasserdicht und da es nur diesen einen wasserschaden gab, auch regelmäßig nach dem duschen gelüftet wurde, bleibt nur diese eine logische erklärung.
wie sollte man jetzt vorgehen? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.10.05, 07:15 Titel: |
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wenn der wasserschaden ohne verschulden eingetreten ist, dann kann man die haftfplichtevrsicherungen schon mal vergessen.
ja, was tun? hausratversicherung informieren. wahrscheinlich wird einer vorbeikommen und besichtigen.
was dann draus wird, kann man nicht hellsehen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 10.10.05, 22:52 Titel: |
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das hier bitte nochmal unbedingt:
Zitat:
kann man ähnlich beim KFZ einen kostenvoranschlag machen lassen, den die hausrat dann bezahlt oder muss der schaden repariert werden und die versicherung erstattet dann genau diesen betrag? <- also die rechnung vom handwerker. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 11.10.05, 09:17 Titel: |
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grundsätzlich kann auch nach kostenvoranschlag abgerechnet werden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 12.10.05, 11:06 Titel: |
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dann mal schönen dank  |
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