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Vorausgesetzt A und B haben beide den Mietvertrag zusammen unterschrieben.
A kann jederzeit ausziehen ohne Einhaltung einr Kündigungsfrist, dass entbindet A aber nicht aus der Haftung. Sprich wenn B keine Miete mehr zahlen will kann der VM sich an A wenden um die Miete einzufordern. Das bleibt solange bestehen bis der Mietvertrag endet. Damit er endet können nur A und B gemeinsam kündigen, eine einzelne Kündigung von A oder B ist nicht möglich. A oder B können allerdings den anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Alternativ kann A allerdings auch aus dem Mietvertrag gestrichen werden wenn dem alle (VM, A und B) Vertragspartner zustimmen. Eine Zustimmung seitens des VM dürfte wohl ausgeschlossen sein wegen der oben angeführten gesamtschuldnerischen Haftung von A und B.
Der Vermieter holt sich die gesamte Miete entweder von A oder B - wie er es gerade für richtig hält. Auch wenn einer von beiden auszieht bleibt er dem Vermieter gebenüber voll zahlungspflichtig. Wenn A oder B kündigt, so ist dies unwirksam. Es geht nur gemeinsam. Dann brauchen allerdings beide eine neue Wohnung.
Was A und B untereinander ausmachen interessiert den Vermieter nicht die Bohne.
eine weitere Möglichkeit wäre, dass A und B gemeinsam den derzeitigen Mietvertrag kündigen. A und B müssen bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete zahlen. B könnte versuchen mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der sicherlich andere Konditionen enthalten wird als der bisherige - verausgesetzt der Vermieter läßt sich darauf ein.
heisst das, wenn beide mieter einverstanden sind und A sofort ausziehn mag, brauch er auch die 3 Monate keine miete mehr zahlen?
Der VM muss hierA nicht aus dem Mietvertrag entlassen. A kann die Zustimmung zur Kündigung von B verlangen, wobei A die wie im MV die Kü-frist einhalten muss. A bleibt weiterhin dem VM verpflichtet bis der gesamte MV von A und B gemeinsam gekündigt wird. Ansonsten kann dann A gegenüber B seine Ansprüche geltend machen. Das bedeutet während der Kü-frist hälftiger Anteil aus der Mietvertragsverpflichtung , nach der Kü-frist 100%. (hier wenn B den Mietvertrag weiterführt)
Solange A aber die Zustimmung zur Kündigung nicht begehrt, der VM die gesamte Mietzahlung von A verlangt (falls B nicht zahlt) A 100% zahlt.
Kündigen A und B gemeinsam den MV, ist der VM nicht verpflichtet mit einem der Parteien einen neuen MV einzugehen.
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