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Verfasst am: 12.10.05, 12:49 Titel: Berufung als Professor / Habilitation trotz Vorstrafe?
Hallo im Forum,
ich habe eine Frage:
ist es möglich, trotz einer Vorstrafe zu habilitieren bzw. einen
Ruf als Professor zu bekommen? In den meisten mir bekannten
Habilitationsordnungen wird lediglich die Auskuft über Vorstrafen
verlangt. Im Hochschulgesetz finde ich überhaupt keine Hinweise
z.B. auf ein polizeiliches Führungszeugnis.
Professorenamt: Es kommt -wie bei allen Staatsdienern - auf die Straftat an. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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