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Wasserschaden selbst verursacht

 
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Hilfesuchender32
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 13:02    Titel: Wasserschaden selbst verursacht Antworten mit Zitat

Wenn man als Mieter den Abfluss der Dusche von einer Verstopfung befreien will und dadurch, durch sogenannte unsachgemäße Nutzung der Dusche, ein erstmal nicht bemerkter Wasserschaden entsteht: Kommt für den entstandenen Schaden bzw für entstehende Folgeschäden eine Versicherung auf?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

was ist "unsachgemäße nutzung der dusche" ?
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Hilfesuchender32
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Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Um an die verstopfte Stelle zu gelangen wurden zwei Schrauben entfernt, die das Abflussrohr an den Abfluss befestigen. Anschließend wurden die Schrauben wohl zu locker wieder angezogen, sodass das Abwasser teilweise neben das Abflussrohr floss und damit der Steigschacht in dem die Rohre verlaufen mitsamt seiner Isolierung durchnässt wurde. Bemerkt wurde die Sache, in dem es in der Wohnung unter uns zur Bildung von Wasserflecken in deren Bad kam und bei der Ursachenforschung man die zu lockeren Schrauben fand bei uns. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass man die Schrauben nicht hätte entfernen müssen um die Verstopfung zu beheben, was aber meiner Meinung nach nicht der Fall ist, da man sonst nicht an die Stelle ran kam.
Dies wurde uns in einem Brief der Hausverwaltung als unsachgemäße Nutzung der Dusche ausgelegt.
Soweit mir bekannt hat die Hausverwaltung bereits die Gebäudehaftpflichtversicherung von dem Schaden in Kenntnis gesetzt. Tritt die Möglicherweise ein und wenn ja für welche Schäden?
Und gilt dies als grob fahrlässig und wenn ja, welche Auswirkung hätte dies auf andere Versicherungen wie zB Haftpflicht?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

ja,
die gebäudeversicherung übernimmt die schäden am -wie der name schon sagt- gebäude.
der mieter in der geschädigten wohnung könnte für evtl. schäden am hausrat seine hausratversicherung einschalten...die würde zum neuwert leisten und dann beim schadenverursacher regreß nehmen.
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