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Verfasst am: 12.10.05, 12:57 Titel: Umzug ins Pflegeheim
Hallo,
meine Mutter mußte ganz schnell entschlossen zum 22.09. ins Pflegeheim ziehen und hat natürlich auch für Sept. Miete gezahlt. Wir hatten sofort eine Nachmieterin zum 01. Oktober, die zwar noch nicht in der Wohnung wohnt, aber dort schon die Wände streicht usw.
Muss meine Mutter noch für Oktober die Miete zahlen wegen dreimonatiger Kündigungsfrist und so? Der Vermieter will den Okt. von der Mietsicherheit abziehen, die sie noch ausbezahlt bekommt.
Das kann doch nicht sein, oder? Die neue Mieterin hatte ab 01.10. den Schlüssel schon.
Die Frage entscheidet sich daran zu welchen Zeitpunkt der Mietvertrag mit der Nachmieterin anfängt zu laufen. Bis zu diesem Zeitpunkt oder bis Ende der 3 Monatsfrist muss Miete gezahlt werden. Wenn die Nachmieterin schon eher den Schlüssel vom Mieter hat kann das nicht zum Nachteil des VM ausgelegt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, d.h. bis Ende Dezember. Wenn Sie der Vermieter früher aus dem Mietvertrag entlässt, so ist das sein Entgegenkommen, aber nicht seine Pflicht. Sie können die Mietsache nur ordnungsgemäß zurückgeben indem Sie die Wohnung samt allen Schlüsseln an den Vermieter (nicht an den Nachmieter) zurück geben. Der Vermieter kann dann die Wohnung neu vermieten und dem Nachmieter die Schlüsel übergeben.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
>>>----------Wir hatten sofort eine Nachmieterin zum 01. Oktober, die zwar noch nicht in der Wohnung wohnt, aber dort schon die Wände streicht usw. --------<
Auch wenn der Vermieter die Wohnung selbst benutzt, braucht der Mieter keine Miete mehr zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter in der Zwischenzeit umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Wohnung vornimmt. (LG Köln WM 87, 84)u.a. , es sei denn, die Arbeiten dienen dazu, eine vorzeitige Weitervermietung zu ermöglichen.(OLG Koblenz WM 95, 154) Allerdings trägt der Mieter die Beweislast für eine anderweitige Nutzung der Wohnung durch den Vermieter.(OLG Oldenburg RE WM 81, 177)
>>>----------Wir hatten sofort eine Nachmieterin zum 01. Oktober, die zwar noch nicht in der Wohnung wohnt, aber dort schon die Wände streicht usw. --------<
Auch wenn der Vermieter die Wohnung selbst benutzt, braucht der Mieter keine Miete mehr zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter in der Zwischenzeit umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Wohnung vornimmt. (LG Köln WM 87, 84)u.a. , es sei denn, die Arbeiten dienen dazu, eine vorzeitige Weitervermietung zu ermöglichen.(OLG Koblenz WM 95, 154) Allerdings trägt der Mieter die Beweislast für eine anderweitige Nutzung der Wohnung durch den Vermieter.(OLG Oldenburg RE WM 81, 177)
Die Frage ist doch, ob der neue Mieter Wände streicht, weil er einen Mietvertrag hat und vom Vermieter die Schlüssel bekommen hat oder ob der bisherige Mieter ihm die Schlüssel aus Nettigkeit gegeben hat also die beiden Mieter das "unter sich" ausgemacht haben.
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