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Richter anrufen: was sagen?

 
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uwe18
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:17    Titel: Richter anrufen: was sagen? Antworten mit Zitat

Eine Frage:
Ich habe in einem Schriftsatz evtl. diesen nicht genug für jedermann erklärt.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich ein weiteres schreiben soll, oder nicht.


Kann ich den Richter einfach fragen, ob er den Schriftsatz inhaltlich versteht oder geht das nicht? (Befangenheit?)

Kann ich den Richter auch fragen, ob er für die Klage noch mehr Beweise braucht?

Danke
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Natürlich können Sie das.
Aber vertraulich behandeln, nicht verwerten...
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Nach oben
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