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Verfasst am: 12.10.05, 17:14 Titel: fristlos gekündigt was tun?
hallo ich habe folgendes problem:
mir wurde fristlos die wohnung gekündigt und ich soll sie inerhalb einer woch besenrein verlassen.
anklage des anwalts des vermieters:
die miete für die monate september und oktober 05 wurden von ihnen nicht bezahlt sie befinden sich demzufolge für 2 aufeinaderfolgende termiene mit der entrichtung der miete in verzug. namens und in vollmacht unseres mandaten kündigen wir hiermit das zwischen ihnen und userer madantschaft bestehende mietverhältniss wegen zahlungsverzuges fristlos gem. den §§ 543 II 3, 569 bgb.
hilfsweise erklären wir namens und in vollmacht unserer mandatschaft die ordentzliche kündigung zum nächstmöglichem zeitpunkt wegen dauernder verlezung der vertraglichn pflichten. die ordendliche kündigung auf $573 II 1 bgb gestützt.
auserdem schulde ich meiner vermieterin noch wasser un heizöl kosten.. zusammen ist ein gesamtbetrag von ca. 600 € offen
zudem wurde mir noch die rechnung des anwalter der vermieterin in rechnung gesetzt mit einem stunden satzt von 200€.
jetzt hab ich volgende fragen wie lange kann ich meine auszug aus der wohnung hinauszögern und wie? und wie schaut es mit der rechnung des anwaltes aus, muss ich die zu dem genannten stundensatzt bezahlen??
Nuja, jedes herauszögern und Zeitschinden kostet Sie nur Geld. Weil wenn Sie nicht ausziehen muss der VM Räumungsklage einreichen. Dann kommen für Sie noch ihre Anwalts- und die Gerichtskosten sowie dann die Kosten für die Räumung und Gerichtsvollzieher hinzu. Dürfte so mal locker die 10.000,- Euro Grenze sprengen.
Das einfachste ist die Miete zu bezahlen und sich dann eine neue Wohnung suchen. Sofern das die erste fristlose Kündigung ist bleiben dann 3 Monate bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.
Verfasst am: 12.10.05, 17:51 Titel: Re: fristlos gekündigt was tun?
biff hat folgendes geschrieben::
....wie lange kann ich meine auszug aus der wohnung hinauszögern und wie? und wie schaut es mit der rechnung des anwaltes aus, muss ich die zu dem genannten stundensatzt bezahlen??
Fristlos bedeudet ca. 10 Tage. Zahlen müssen Sie trotzdem. Wenn Sie gar nicht reagieren, kommt die Zwangsräumung - und die ist verdammt teuer. Besser und billiger ist es, gleich zu zahlen. Damit können Sie dann noch die ordentliche Kündigungsfrist (bis Ende Januar) drin bleiben. Die Rechnung des Anwalts müssen Sie selbstverständlich bezahlen. Und wenn weitere Rechnungen hinzukommen, auch diese.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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