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Pferdepensionvertrag befristet bis vorraussichtlich 15.8.05. Keine schriftliche Kündigung erforderlich. Normale Kündigungsfrist ansonsten 4 Wochen.
Unser Pferd blieb dort aber bis zum 08.10.05.
Der Pächter bestand auf 2 Monatsmieten Kündigungsfrist, obwohl es laut Vertrag eigentlich gar keine gibt und wenn dann nur 1 Monat.
Da wir uns weigerten den falschen Betrag zu bezahlen und wir sagten, er solle uns eine Rechnung schicken und es wird dann alles über den Anwalt geklärt, wollte er von seinem Vermieterpfandrecht gebraucht machen und pfändete unser Pferd.
Wir haben es aber mit "Geschubse und Geschrei" trotzdem vom Hof geholt, denn wer lässt schon unbegründet und ohne irgendwelche Schulden sein Pferd zurück?
Nun meine Frage:
Ist es richtig, dass er das Pferd pfänden dürfte ...einfach so?
Für die Zeit die das Pferd dort länger stand hat der VM neben evtl. Schadensersatz auch Anspruch auf die Miete für den Zeitraum. Insofern wenn diese nicht bezahlt wurde haben Sie da schon noch Schulden.
Ob man ein Pferd pfänden kann weiss ich nicht, wenn man es kann und Sie es einfach entfernt haben wird es bei einer Gerichtsverhandlung schlecht für Sie ausgehen.
.......Ist es richtig, dass er das Pferd pfänden dürfte ...einfach so?
Einfach so - sicherlich nicht. Falls Mietschulden bestehen - und nur dann - kann der Vermieter in Ausübung seines Vermieterpfandrechts die in die Mietsache eingebrachten Sachen pfänden. Tiere zählen als Sache und sind somit durchaus pfändbar. Bestand keine Mietschuld, sondern nur Uneinigkeit über künftige Miete (Kündigungsfrist) so darf m.E. nicht gepfändet werden.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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