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"Schwarzfahren"

 
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Simeon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 23:21    Titel: "Schwarzfahren" Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich wusste nicht unter welchen Überbegriff mein Problem gehört.

Es geht um folgendes: Ich bin für einige Tage in Berlin gewesen und dort S-Bahn gefahren. Da ich Student bin habe ich mir ein ermäßigtes Ticket gekauft. Der Kontrolleur hat mir gesagt, dass dies nicht gültig sei und mich aufgeschrieben. Jetzt soll ich also 40 Euro zahlen.

Kann mir jemand helfen, und mir sagen, ob, und wenn wie ich es vermeiden kann diesen Betrag zu zahlen? (Oder wenigstens weniger zahlen muss?)

Vielen Dank!

Simeon
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Bernhard Diener
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 465

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

1. wir wissen leider nicht, ob das Ticket tatsächlich nicht gültig war und ob damit die Forderung berechtigt ist.
2. wenn dem so war, dann solltest Du zahlen- ansonsten riskierst Du eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen- und zwar die volle Summe. Es gäbe natürlich die Möglichkeit zu versuchen, den "Preis" zu drücken und zu verhandeln, ich weiss allerdings von keinem Fall, der da erfolgreich war
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 10:33    Titel: Re: "Schwarzfahren" Antworten mit Zitat

Simeon hat folgendes geschrieben::


Es geht um folgendes: Ich bin für einige Tage in Berlin gewesen und dort S-Bahn gefahren. Da ich Student bin habe ich mir ein ermäßigtes Ticket gekauft. Der Kontrolleur hat mir gesagt, dass dies nicht gültig sei und mich aufgeschrieben. Jetzt soll ich also 40 Euro zahlen.

Kann mir jemand helfen, und mir sagen, ob, und wenn wie ich es vermeiden kann diesen Betrag zu zahlen? (Oder wenigstens weniger zahlen muss?)


Wie kamen Sie auf die Idee, dass Sie als Student das ermäßigte Ticket kaufen dürfen? Stand das auf den Beförderungsbedingungen oder war das nur Ihre persönliche Annahme?
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Se_Fish
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns bekommen Studenten die normalen Tagestickets auch nicht günstiger, sondern lediglich die Monats-/Jahrestickets. Ich glaube, sobald man 12 Jahre alt ist muss man den vollen Preis zahlen. Wahrscheinlich ist die Forderung also berechtigt.
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Simeon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also, die Forderung ist berechtigt. Für Studenten gilt das Ermäßigten-Ticket nicht.

Ich habe das aber wirklich nicht gewusst, und da am Automaten "ermäßigt" und nicht "Kind" stand (Wie z.B. in Kassel) habe ich einfach angenommen, dies gelte auch für Studenten.

Jetzt habe ich mehrmals bei der S-Bahn-Gesellschaft angerufen, aber keine Verringerung des "erhöhten Beförderungsentgeltes" erreicht.

Ich sehe ja ein, dass ich mich besser informieren hätte müssen. Aber das ich deshalb so viel ( in Wirklichkeit mehr, 40+4 Euro für das Ticket) wie ein echter "Schwarzfahrer" zahlen soll, finde ich nicht in Ordnung.

Ich habe jetzt einen schriftlichen Einspruch eingelegt, in dem ich nochmals darum bitte, mir einen gewissen Nachlaß zu gewähren. Wenn der auch nichts erreicht, werde ich wohl zahlen...Mal sehen...

Was die Strafanzeige betrifft, so habe ich gehört, dass die Kriterien hier wesentlich enger gezogen wären (Im Gegensatz zu der zivilrechtlichen Geldforderung) . Hier müsse Vorsatz im Spiel gewesen sein. Wenn dem so wäre, müsste ich mich davor ja nicht so sehr fürchten. Ist das richtig?

Vielen Dank schon mal für die Beiträge!

Simeon
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hasselluhn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 113
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Strafanzeige gibt es mit Sicherheit nicht. Wirklich mit Sicherheit nicht.

Ob du die 40+X EUR jetzt besser bezahlst oder nicht, das kann dir hier keiner beantworten. Da gibt es unterschiedliche Erfahrungswerte. Ich könnte mir aber vorstellen, die Berliner sind mit ihrem Inkassobetrieb gut organisiert.
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Ulimaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.10.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 06:41    Titel: § 45a Personenbeförderungsgesetz Antworten mit Zitat

Studentenfahrausweise kann man lösen. Man muß dann einen Berechtigungsausweis / Studentenausweis der Kommune/Universität haben, in der man studiert. Die Differenz zum normalen Fahrpreis wird den Verkehrsbetrieben nämlich von der Kommune erstattet (§ 45a des Personenbeförderungsgesetzes). Da Du nicht da gefahren bis, wo Du studierst, musst Du also auch voll zahlen. Das steht alles in den Beförderungsbedingungen der BVG, die mit dem Fahrscheinkauf anerkannt werden.
Eine Strafanzeige nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) wird nur bei Beharrlichkeit erstattet - also bei sog. Mehrfachtätern.
Aber: Die Forderung wird, wenn Du nicht bezahlst, in einem Mahnverfahren enden. das bedeutet: Erhebliche weitere Kosten für Dich ! Also: schnell € 40 zahlen.
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