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Neustes Urteil zur Lebensversicherung

 
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der-winkler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 18:04    Titel: Neustes Urteil zur Lebensversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

am heutigen Tag wurde ein Urteil vom BGH veröffetnlich, welches sich mit Klauseln der Lebensversicherungen befasst.
Bedeutet dieses Urteil nun, dass Versicherungen bei einer Kündigung von Seiten des Kunden nun den vollen eingezahlten Betrag wieder auszahlen müssen?
Oder dürfen weiterhin die Kosten der Versicherungen (wenn nun auch geringer) auf den Kunden umgewälzt werden?
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

kenne das urteil nicht, aber nach der logik wird es wohl kaum so sein, dass die versicherer bei vorzeitiger kündigung den gesamten angesparten betrag auszahlen müssen. wär ja zu schön, um wahr zu sein. hab ma gelesen, dass über 50% der LVs nicht bis zum ende gebracht werden.
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht alle Beiträge. Es muß min. 50 % rauskommen.
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 15:34    Titel: Re: Neustes Urteil zur Lebensversicherung Antworten mit Zitat

der-winkler hat folgendes geschrieben::
Hallo,

am heutigen Tag wurde ein Urteil vom BGH veröffetnlich, welches sich mit Klauseln der Lebensversicherungen befasst.
Bedeutet dieses Urteil nun, dass Versicherungen bei einer Kündigung von Seiten des Kunden nun den vollen eingezahlten Betrag wieder auszahlen müssen?
Oder dürfen weiterhin die Kosten der Versicherungen (wenn nun auch geringer) auf den Kunden umgewälzt werden?


Hallo.

Die gesamten eingezahlten Beiträge auszahlen - das wird nicht möglich sein.
Grund: Von den Beiträge gehen Teile in die notwendige Verwaltung, weitere Teile in die Risikoabsicherung und erst der Rest wird angespart. Nur der angesparte Teil (ggf. zzgl. Zinsen / Überschüssen) wird ausgezahlt.

Die Urteile zielen u. a. darauf ab, den angesparten Teil in den ersten Jahren Vertragslaufzeit zu erhöhen. Bisher war er nahezu 0,00, weil die Versicherungsvertreter ihre Provisionen aus den ersten Beiträgen erhalten und somit nichts übrig war.

MfG

Ronald
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Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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