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Meiner Meinung nach kann für die Gründung eines Instituts die Rechtsform frei gewählt werden. Dabei sind die jeweils geltenden Vorschriften von BGB und HGB zu beachten.
Zusätzlich muss eine gewisse wissenschaftliche Leistung vorliegen. Eine Fantasie-Bezeichnung "Institut" ohne jeden wissenschaftlichen Hintergrund dürfte kurz oder lang zu Abmahnungen der Konkurrenz führen.
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