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Verfasst am: 11.10.05, 21:53 Titel: Brauche ganz dringend rat !!!! - Die Zeit läuft...
Hallo an Alle,
Ich = A mit m-RA, Gegner = B mit g-RA und zum Schluss
die Tritte für mich unbekannte Person = Fr. C….
Ich(A) war vor einige Zeit Aktiv bei Internetauktionshaus [Name geändert] Handel.
1. Ich bekomme eine Abmahnung ($$312d, 355 BGB) Schadenersatz + Unterlassungserklärung von B seinem g-RA.
2. A geht zum m-RA um die Abmahnung zu kontrollieren.
3. m-RA kontrolliert die Abmahnung und sagt dass diese richtig ist und er kann nicht dagegen machen. Diese Kontrolle, sagt er ist kostenlos. Er hat sich den Brief aber Kopiert. Ich (A) hebe persönlich alles erledigt und die Sache mit B und g-RA ist Fertig.
4. Wochen später bekomme ich eine e-Mail von Fr. C und die Fr. C ist sehr betroffen wegen das Schreiben von m-RA wegen ($$312d, 355 BGB) Schadenersatz + Unterlassungserklärung. Ich habe diese e-Mail an m-RA weitergeleitet und gleich nachgefragt ob das stimmt. Tage später bekomme ich von m-RA einen Brief was auch die Fr.C bekommen hat – es stimmt, m-RA hat in meinen Namen die Fr.C Gemahnt. Tage später bekomme ich wieder von m-RA ein Schreiben. Es steht dass die Fr. C nicht geantwortet hat, und m-RA bittet um eine Rückmeldung ob er weiter gehen sollte oder nicht, bei einer Abbruch die anstehenden Kosten werden zu meiner Last in Rechnung gestellt.
Ich weiß dass hört sich sehr kompliziert an, aber ich verstehe nicht wie m-RA in meinen Namen an die für mich unbekannte Fr.C eine Abmahnung ($$312d, 355 BGB) Schadenersatz + Unterlassungserklärung schreiben kann. Es hat keine Beratung wegen Fr. C stattgefunden z.b. Kostenfrage, betreffende Peson/Verstoß, Erfolg, meine Zustimmung und dann Vollmacht.
Was soll oder was kann ich dagegen machen? Muss ich trotzdem die anstehenden Kosten tragen?
Bin am Ende meiner Nerven!
Bitte gebt mir einen Tipp!
Danke allen für jegliche Hilfe.
Zuletzt bearbeitet von Oli-M. am 12.10.05, 20:36, insgesamt 2-mal bearbeitet
Tut mir leid, aber ich werd´ aus Ihrer Darstellung nicht schlau, vor allem kapier ich nicht, wieso das gespräch bei m-RA keine Beratung und kostenlos gewesen sein soll...
Hallo,
Die obere, erst ausgeschilderte Sache ist erledigt und damals sag m-RA das diese Kontrolle bzw. Beratung mich nicht kostet. Für diese Beratung habe ich auch keine Rechnung bekommen. Für etwas anderes (das untere) war auch nicht die rede…
Ich weiß dass hört sich sehr kompliziert an, aber ohne Beratung (für das untere) denke ich darf keine Offensive getätigt werden – die aber in meinen Namen gemacht worden ist...
Zuletzt bearbeitet von Oli-M. am 12.10.05, 20:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ich hab das so verstanden:
Sie haben Ihrem Anwalt eine Abmahnung zur Ko0ntrolle gegeben.
Dieser hat es wahrscheinlich so verstanden: Ok, ich kontrolliere die Abmahnung und wenn die nicht in Ordnung ist, schreibe ich dem gegner einen Brief.
Die Kosten hierfür hätte der Gegner bezahlen müssen, hat es aber wahrscheinlich nicht, weshalb auch erst nach Wochen die Rechnung an Sie geht.
Meiner meinung nach ein Misverständnis: Die Beratung war aus Kulanz kostenlos, das Tätigwerden aber nicht (darf er auch noch viel weniger als kostenlos beraten).
Wenn ich das so richtig verstanden habe:
Meiner Meinung nach hätte der Anwalt auf die anfallenden kosten hinweisen KÖNNEN, damit gerade so ein Misverständnis nicht entsteht, er muss es aber nicht, da eigentlich klar sein sollte, dass Anwälte nicht kostenlos arbeiten (dürfen). Eventuell können Sie aber mit Ihrem Anwalt ein wenig verhandeln (wenn es z.B. um den gegensatandswert geht), da Sie angeblich dem Anwalt nicht gesagt haben, dass er tätig werden soll.
Bitte Endschuldigen Sie wegen meiner Schreibweiße, habe meine einträge noch mal bearbeitet um deutlicher zu machen, hoffe nur das für Jeden jetzt deutlicher ist.
Ah, jetzt verstehe ich. Wenn Sie die Frau C nicht kennen, haben Sie Ihrem Anwalt sicherlich auch keine Vollmacht für den Fall ausgestellt. Meiner Meinung nach kann der Anwalt dann auch nicht behaupten und vor allem beweisen, dass Sie ihn beauftragt haben, gegen die Frau vorzugehen. Ein klärendes Telefonat oder ein kurzer Brief sollte in dem Fall meiner Meinung nach helfen.
Als theoretische Fall ist die Sache recht unproblematisch. Wenn A keinerlei Mandat erteilt hat, muss er auch nicht zahlen, es sei denn er genehimgt das Vorgehen des RA nachträglich. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Hallo Se_Fish & questionable content und Danke für die Antwort.
Aber einer Frage noch.
Also A kennt die Fr. C nicht und A hat mit m-RA keine Beratung in der Sache mit Fr. C gehabt, somit existiert auch keine Vollmacht für den Fall. Aber in dem Brief von m-RA an Fr.C hat er aber geschrieben: Eine Vollmacht kann im Bedarfsfalle nachgereicht werden….
A weist aber das keine Vollmacht existiert. Muss A trotzdem die anstehenden Kosten tragen?
Was kann m-RA tun wen A die anstehenden Kosten nicht Bezahlt?
Also A hat das Vorgehen des m-RA auch nachträglich nicht genehmigt.
Hallo Se_Fish & questionable content und Danke für die Antwort.
Aber einer Frage noch.
Also A kennt die Fr. C nicht und A hat mit m-RA keine Beratung in der Sache mit Fr. C gehabt, somit existiert auch keine Vollmacht für den Fall. Aber in dem Brief von m-RA an Fr.C hat er aber geschrieben: Eine Vollmacht kann im Bedarfsfalle nachgereicht werden….
A weist aber das keine Vollmacht existiert. Muss A trotzdem die anstehenden Kosten tragen?
Was kann m-RA tun wen A die anstehenden Kosten nicht Bezahlt?
Also A hat das Vorgehen des m-RA auch nachträglich nicht genehmigt.
Theoretisch: RA kann nichts tun. Wo kein Auftrag, da kein Mandat.
Wohlgemerkt: Das alles setzt voraus, dass obiger Sachverhalt insoweit korrekt ist und keine weiteren, nicht erwähnten Momente vorliegen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Haben Sie Mal den m-RA persönlich danach gefragt?
Vielleicht ist das Ganze ja nur ein Missverständnis und er hat im Auftrag eines anderen Mandanten Schadenersatz und Unterlassungserklärung von der Fr. C. gefordert und es ist der Kanzlei ein Fehler unterlaufen und Ihr Name irgendwie in das Schreiben "gerutscht".
Weisen Sie Ihren m-RA darauf hin, dass Sie Fr. C. gar nicht kennen und den m-RA somit auch nicht beauftragt haben. Falls er sagt, dass das doch der Fall ist fragen Sie ihn nach dem schriftlichen Beleg, dass Sie ihn dafür beauftragt haben.
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