Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.10.05, 13:31 Titel: Um welche Art von Kaufmann handelt es sich?
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ist eine Frau, die Inhaberin einer Drogerie ist, im Handelsregister eingetragen ist, Umsätze im Abrechnungszeitraum von € 225.000,00 und einen Gewinn von € 30.000,00 hat, Ist- oder Kannkaufmann?
Ich bin mir nicht sicher, ob eine Drogerie lt. § 1 HGB einen in kfm. Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert oder nicht und demzufolge § 1 HGB in Kraft treten würde.
Gilt für diese Frau weiterhin § 140 AO oder § 141 Abs. 1 AO?
Zum ersten Teil der Frage ist festzustellen, dass vorliegend die Eintragung ins Handelsregister die Kaufmannseigenschaft begründet. Die Frau ist also "Ist-Kaufmann".
Verfasst am: 11.10.05, 21:11 Titel: Re: Um welche Art von Kaufmann handelt es sich?
libelula_444 hat folgendes geschrieben::
Ich bin mir nicht sicher, ob eine Drogerie lt. § 1 HGB einen in kfm. Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert oder nicht und demzufolge § 1 HGB in Kraft treten würde.
Wenn Sie im HR eingetragen ist, dann kommt es auf den kfm. Geschäftsbetrieb nicht an, da die dadurch zum Kaufmann wird. Ob Ist- oder Kannkaufmann macht keinen Unterschied, vgl. § 5 HGB.
Zitat:
Gilt für diese Frau weiterhin § 140 AO oder § 141 Abs. 1 AO?
Worum geht es Ihnen eigentlich? Um die steuerliche Gewinnermittlung?
Als Kfm. ergibt sich die Buchführungspflicht aus dem HGB. Somit wären gem. § 140 AO auch für steuerliche Zwecke Bücher zu führen. § 141 AO kommt nicht zur Anwendung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.