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Verfasst am: 13.10.05, 09:19 Titel: Verantwortung des Gartenpflege
Guten Tag,
Koennen jemand mir bitte erklaeren wer zustaendig ist der heck rund um das Garten zu pflegen?
der wohnung ist eine zwei parteien haus, und darf der hinterer Garten benutzen. im Vertrag steht verantwortlichkeit fuer Garten pflege gehoert der mieter, aber bedeutet dass auch fuer den Heck?
Entschuldige mich fuer meine schelchtes Deutsch, ich bin aber Englaenderin.
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von whizzie39 am 13.10.05, 09:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 13.10.05, 10:15 Titel: Re: Verantwortung des Gartenpflege
whizzie39 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,
Koennen jemand mir bitte erklaeren wer zustaendig ist der heck rund um das Garten zu pflegen?
der wohnung ist eine zwei parteien haus, und darf der hinterer Garten benutzen. im Vertrag steht verantwortlichkeit fuer Garten pflege gehoert der mieter, aber bedeutet dass auch fuer den Heck?
Entschuldige mich fuer meine schelchtes Deutsch, ich bin aber Englaenderin.
Vielen Dank
Auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353).Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
Andererseits könnte der VM den Garten auch pflegen lassen , deren Kosten wäre dann im Rahmen nach Anlage 3 zu § 27 II.BV der Nebenkostenabrechnung ansetzbar, sofern dieses per Mietvertrag vereinbart ist.
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