Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A hat seine Wohnung gekündigt und ist bereits ausgezogen. Nach und nach wird die Wohnung renoviert, da der MV noch bis 31.10. läuft. Seit dem Auszug von A wird er alle 2 Tage von seinem noch-VM angerufen, um sich sagen zu lassen, was noch alles an der Wohnung zu machen ist und um Mietinteressenten, Küchenbauer usw. einzulassen. A hat dies bisher immer ermöglicht und ist teilweise 3x die Woche in die Wohnung gefahren. Nun war A wg. dem VM am Wochenende in der Wohnung, um einem Interessenten die alten Küchenmöbel zu zeigen, am Mittwoch, damit der Küchenbauer die Küche ausmessen konnte und nun soll am Samstag ein Mietinteressent kommen und natürlich verlangt der VM von A auch hier Einlass zu gewähren. A ist an diesem WE allerdings verreist und kann den Termin nicht wahrnehmen. Kann das der VM von A verlangen?
Danke für Antworten
Der Einfachheit könnte A auch dem VM einen Schlüssel geben wenn sich eh keine Wertgegenstände mehr in der Wohnung befinden. Dann wäre das Problem gelöst.
A muss es dem VM ermöglichen die Wohnung zu besichtigen wenn dieser sich mindestens 24 Stunden vorher anmeldet. Wenn A die Besichtigungen verhindert kann er sich Schadensersatzpflichtig machen.
das ist jetzt nicht wahr oder? Das heißt ja, dass man seinen VM jeden Tag in die Wohnung lassen muss, solange er sich 24 h vorher ankündigt... Wertgegenstände befinden sich keine mehr in der Wohnung, aber sie ist bereits frisch gestrichen und zum Teil geputzt und A hat keine Lust, am Ende, nach 25 Besichtigungen alles nochmal zu machen, weil der VM während der Besichtigung nicht aufpasst.
A stellt sich ja nicht grundsätzlich quer, sondern kann nur an diesem einen Tag nicht.
A ist an diesem WE allerdings verreist und kann den Termin nicht wahrnehmen. Kann das der VM von A verlangen?
Danke für Antworten
Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. (AG Münster WM 82 , 282) .
von so einer 24h-Verpflichtung habe ich noch nie etwas gehört. Ich denke, man muss nur kooperativ sein und wenn man nicht kann einen oder mehrere zeitnahe Ersatztermine anbieten. Das muss der Vermieter auch akzeptieren, dass man nicht an jedem Tag wo er es wünscht den Zutritt ermöglichen muss.
Besichtigungstermine sind mindestens 48 Stunden vorher anzukündigen. Keine „Überraschungsbesuche“. Bei der Vereinbarung eines Termins ist auf die Belange des Mieters, wie z.B. Urlaub, Krankheit, Berufstätigkeit, Rücksicht zu nehmen. Jedoch muss der Mieter unter Umständen z.B. während eines Urlaubs kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses die Besichtigung durch Beauftragung einer Vertrauensperson ermöglichen.
Ist es nicht möglich, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, kann der Mieter ihn selbstverständlich absagen. Er muss keine Direktabsprachen z.B. mit Kaufinteressenten treffen. Der Vorschlag eines Ausweichtermins ist - auch wenn der Mieter nicht dazu verpflichtet ist - sinnvoll. Das kann auch ein Samstag sein. Der Vermieter kann dies nicht mit der Begründung, er bzw. weitere Personen würden am Samstag nicht arbeiten, ablehnen. Samstag ist Werktag.
Mehr als einen Besichtigungstermin pro Woche muss der Mieter grundsätzlich nicht hinnehmen. Die Besichtigung der Wohnung darf kein Dauerzustand werden.
Wobei ich an anderer Stelle gelesen habe, dass man 1-2 Mal pro Woche eine Besichtigung ermöglichen muss.
Ich denke aber so etwas wie Handwerker-Termine zählen nicht als Besichtigung.
Bezüglich der dauernden Besichtigungstermine würde ich dem Vermieter anbieten, die Wohnung frühzeitig abzunehmen und damit die Kündigungsfrist zu verkürzen, falls dem Mieter angenehm-über eine Verrechnung der Miete sollte verhandelt werden.
Ist der Vermieter nicht einverstanden, würde ich schriftlich 2x 2 h /Woche als Termine zum Einlass in die Wohnung anbieten. Besichtigungstermine am Sonntag sind sowieso zu vermeiden.
Nach der Beschreibung finde ich auch, er übertreibts ziemlich, insbesondere, wenn der derzeitige Mieter berufstätig ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Danke für die Antworten! Es ist ja wirklich so, dass bisher alles an Terminen ermöglicht werden konnte, nur eben jetzt geht es mal nicht..
Danke nochmals!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.