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Verfasst am: 04.09.05, 12:22 Titel: Betreute im Ausland
Guten Tag,
meine Freundin ist psychisch krank und wird betreut. Sie hat sich ins Ausland abgesetzt und wurde über die Einleitung Betreungsmaßnahme dort schriftlich informiert. Geschickterweise resp. dummerweise per Brief, da man ihren dortigen Aufenthaltsort kannte. Seitdem jettet sie durch die Länder.
Inzwischen ist sie mittellos und wird sich wohl nicht gesetzeskonform Verjhalten. Nun fahndet das BKA und die Behörden in Frankreich nach ihr. Eine in Deutschland ausgesprochene Unterbringungsanweisung hat das OLG zurückgezogen, da es ja kein aktuelles Gutachten vorliegen hatte und
Daher meine Frage: was passiert, wen man sie aufgreift. Kann sie auch in Frankreich zwangsweise in die Psychiaterie eingewiesen werden oder wird sie "ausgeliefert" und dem jetzt zuständigen Vormunschaftsgericht vorgeführt?
Verfasst am: 14.10.05, 12:11 Titel: Wen es interessiert ....
Jetzt hat es sich von selbst ergeben.
Sie kann (könnte) im Ausland behandelt werden.
Frankreich (Ausland) ist NICHT automatisch an den deutschen Gerichtsbeschluss gebunden
Die frz. Ärzte sind was Zwangseinweisung betrifft sehr "eigensinnig" - ghet fast gar nicht
Die Gutachten aus Frankreich jedoch sind für das Landgericht wiederum der Grund, alles zurückzunehmen.
So beißt sich die Katze in den Schwanz.
C'est ca!
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