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Hallo!
Ich habe da mal eine Frage, die mich schon lange beschäftigt:-(
Ich hatte mir eine Bankbürgschaft für Gewerberäume geordert. Ich habe meine Räume im August 2002 geräumt. Leider konnte ich meine Miete für den letzten Monat nicht zahlen. Mein Vermieter bekam dafür die Bankbürgschaft. Bis zum heutigen Tag habe ich die Miete nicht gezahlt. Mein ehemaliger Vermieter hat mich nur einmal angemahnt, und das war im Feb.2003. Wann verjährt eigendlich sein Anspruch? Ich hätte gern meine Bürgschaft zurück, da er sie auch nicht eingelöst hat:-(
Ich bin dankbar für ernstgemeinte Antworten
Gruß Heigeigelchen
Die Forderung aus dem Jahr 2002 verjährt mit Ablauf des 31.12.2005. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der ehemalige Vermieter entweder einen Mahnbescheid gegen den Mieter beantragen oder gegenüber der Bank Forderungen aus der Bankbürgschaft geltend machen. Ab dem 01.01.2006 könnte der Mieter die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde von dem ehemaligen Vermieter verlangen und an die Bank zurückgeben.
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