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Verzug ja oder nein?

 
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Spacefish
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 22:26    Titel: Verzug ja oder nein? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgendes Problem:

Eine Person kauft bei einem Unternehmen einen Server. Dieser Server wird laut Vertrag nach Fertigstellung geliefert. Dem Unternehmen kommen einige unvorhersehbare / unerwartete Komplikationen dazwischen und nach 3 Monaten ist der Server immer noch nicht fertig. Der Kunde geht daraufhin zu einem Rechtsanwalt, der dem Unternehmen einen Brief schreibt in dem XYZ€ in Rechnung gestellt werden (Anwaltskosten). In dem Brief wird auf Verzug hingewiesen und ein Liefertermin in 9 Tagen gesetzt. Ansosten wird durch den Anwalt Klage eingereicht. Das Unternehmen hat aber nicht Fahrlässig noch Vorsätzlich gehandelt um den Liefertermin herauszuzögern oder den Kunden zu betrügen. Was kann das Unternehmen den machen um den Anwaltsgebühren zu entgehen? Im Kaufvertrag wurde ja geregelt, dass die Lieferung unverzüglich nach Fertigstellung erfolgt und der Server ist einfach noch nicht fertig. Außerdem wurde der Kunde sogar darauf hingewiesen, dass die Bauteile extra für Ihn bestellt werden und das es ein bisschen brauchen kann.

Was kann also Unternehmen X machen um XYZ€ zu entgehen?
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Schlaukopf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Firma kann einen Anwalt aufsuchen und ihn mit der Lösung des Problemes gegen Entgelt beauftragen.

Sehr glücklich
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn vorher kein fester Liefertermin vereinbart war und der Kunde noch keine Frist gesetzt hat, war das Unetrnehmen möglicherweise noch nicht in Verzug. In dem Fall gesetzte Frist des Anwalts einhalten. Wenn kein Verzug vorliegt, besteht auch keine Pflicht zur Zahlung der Anwaltsrechnung.
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