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Darlehen mit Vereinbarung vor Ablauf...

 
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 13:54    Titel: Darlehen mit Vereinbarung vor Ablauf... Antworten mit Zitat

hallo,
folgender fiktiver fall:

wie wird so etwas gewertet?

A verkauft B einen Gegenstand, sagen wir mal eine Stereoanlage für 1000 €.
Da B nicht genügend Geld hat, wird zwischen A und B schriftlich ein privater Darlehensvertrag geschlossen, nachdem B an A monatlich 100 € zurückbezahlt und das 11 Monate lang. Wer nachrechnet merkt: das sind dann ja 1100€ - die elfte Rate dient sozusagen als Zinsen. Als Darlehenssumme werden in den Vertrag 1000 € geschrieben.

B zahlt nun einige Monate die Raten, dann -vor Ablauf der 11 Monate- den noch offenen Betrag auf 1000€. Es wird dann folgende vereinbarung getroffen:

Voraussetzung für den Eigentumsübergang gilt die vollständige Zahlung der vereinbarten Summe von 1000 €, wie im Darlehensvertrag festgeleg.!

Kann A nun trotz der Vereinbarung (die zwar einerseits als Voraussetzung für den Eigentumsübergang lediglich die Zahlung von 1000 € vorsieht, andererseits aber auf den Darlehensvertrag verweist, indem 11 x 100 €, also 1100 € vereinbart gelten) die elfte Rate fordern?

Oder ist die Vereinbarung dann so zu verstehen, das mit Zahlung von 1000 € das Darlehen als erledigt betrachtet wird und keine weiteren Zahlungen gefordert werden?
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ttom
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Zahlung der 1000,- Euro ist das Eigentum übergegangen. (§ 433 Kaufvertrag) Für die Finanzierung ist aber noch ein Darlehensvertrag geschlossen worden, dieser muss erfüllt werden. D.h. B hat zwar jetzt das Eigentum an der Stereoanlage erworben, muss aber die noch fehlenden 100,- Euro zahlen, ggf. etwas weniger. Bei Banken heißt dies Vorfälligkeitsentschädigung.
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ttom
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Zahlung der 1000,- Euro ist das Eigentum übergegangen. (§ 433 Kaufvertrag) Für die Finanzierung ist aber noch ein Darlehensvertrag geschlossen worden, dieser muss erfüllt werden. D.h. B hat zwar jetzt das Eigentum an der Stereoanlage erworben, muss aber die noch fehlenden 100,- Euro zahlen, ggf. etwas weniger. Bei Banken heißt dies Vorfälligkeitsentschädigung.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

danke schonmal.

würde es einen unterschied machen, wenn im darlehensvertrag festegehalten wird, dass "bis zum vollständigen ausgleich des darlehens die fernbedienung von A einbehalten wird"? diese fernbedienung wird dann an B bei der o.g. vereinbarung übergeben, und man hätte bei der übergabe 1000 € zur erledigung besprochen, aber eben nur die o.g. vereinbarung schriftlich getroffen.
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