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Regressmöglichkeit?
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 12:38    Titel: Regressmöglichkeit? Antworten mit Zitat

Person XY hatte vor ein paar Monaten ein Brandfall bei sein Fahrzeug.Ist alles korrekt erstattet und ersetzt worden soweit.

Es entstand auch Schaden am Gebäude.

Heute bekommt XY folgendes Schreiben von der Versicherung vom Hausbesitzer(Feuer-Gebäude-Versicherung).

Sehr geehrter Herr XXXX


Wir prüfen zur Zeit unsere Regressmöglichkeiten.

Nach den von uns gemachten Angaben ist der Brandschaden durch ihr Fahrzeug verursacht worden.

Bitte teilen Sie uns das Kennzeichen ihres PKWs sowie den Kraftfahrzeughaftpflichtcersicherer undd ie Versicherungsscheinnummer mit.

Sie können mich auch gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Westfälische Provinial Versicherung AG





Was zum Geier hat das zu bedeuten?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Durch den Brand des Fahrzeugs ist ein Schaden am Gebäude entstanden.

Die Versicherer haben für solche Fälle gegenseitige Regressabkommen geschlossen.

Mit anderen Worten: ihre Haftpflichtversicherung wird sich möglicherweise an dem Gebäudeschaden beteiligen müssen.
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja in Ordnung aber hab ich jetzt ein Nachteil?

Bei mir wurde alles reguliert.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

der schaden am fahrzeug wurde über die teilkasko abgewickelt, vermute ich mal?

der schaden eines dritten (hier wohl am gebäude) wurde zunächst über die gebäudeversicherung abgewickelt. diese hat u.u. die möglichkeit den schaden (unter berücksichtigung evtl. zeitwertabzüge) beim verursacher, bzw. dessen haftpflichtversicherung, in regreß zu nehmen.
ist der brand durch das kfz, und der schaden am gebäude in dessen folge entstanden, ist das ein ganz normaler vorgang, und der regreß auch möglich.

nachteil für sie...äh, person XY: der schadenfreiheittsrabatt der kfz-haftpflichtevrsicherung wird belastet, also entsprechend zurückgestuft.

an der bisherigen regulierung am fahrzeug der person xy ändert sich nichts...
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich vermute, dass Sie dadurch keinen Nachteil haben.

Ich weiß, dass die Kfz-Haftpflichtversicherungen in der Regel auch solche Teilungsabkommen mit den Krankenkassen haben. Da diese Teilungsabkommen unabhängig von der Verschuldung in Kraft treten, haben dort die Versicherungsnehmer auch keinen Nachteil durch.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

die teilungsabkommen zwischen haftpflichtversicherern und krankenkassen ist eine andere baustelle..

hier geht es um schadenersatzansprüche, die grundsätzlich der eigentümer des beschädigten gebäudes, gegenüber dem verursacher hätte. durch die regulierung der schäden der gebäudversicherung sind die ansprüche auf schadenersatz auf die gebäudeversicherung übergegangen...die entsprechenden paragraphen rauszusuchen bin ich jetz zu faul Winken
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudeversicherung hat auch schon alles reguliert.Carport entsprechnd neu aufgebaut.

Die Versichrung sage mir noch extra da es ein Teilkaskoschaden ist wird nichts hochgestuft.

Wenn ich jetzt deswegen hochgestuft werde ohje.Verdammt
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.10.05, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

in der teilksko wird natürlich nicht zurückgestuft Winken
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 02:57    Titel: Antworten mit Zitat

will ich wirklich stark hoffen war halt ein autobrand und das is teilkasko

auch wenn nun die gebäudeversicherung ein regreß fordert und an meine kfz haftpflicht geht dürfte hoffentlich nix passieren.hab ja schon wieder ein neuen wagen und der neue vertrag hat auch die selbe sf klasse.

dann hätten die doch schon viel eher was machen müssen
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

TimoNRW hat folgendes geschrieben::
will ich wirklich stark hoffen war halt ein autobrand und das is teilkasko

Richtig. Die Brandschäden am eigenen Fahrzeug sind ein Fall für die Teilkaskoversicherung, und in dieser gibt es - im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Vollkaskoversicherung - keine Schadensfreiheitsrabatte.

TimoNRW hat folgendes geschrieben::
auch wenn nun die gebäudeversicherung ein regreß fordert und an meine kfz haftpflicht geht dürfte hoffentlich nix passieren.hab ja schon wieder ein neuen wagen und der neue vertrag hat auch die selbe sf klasse. dann hätten die doch schon viel eher was machen müssen

Ich glaube, hier irren Sie sich. Der Schadensfreiheitsrabatt ist immer personenbezogen und hat nichts mit dem jeweiligen Fahrzeug/Versicherungsvertrag zu tun. Natürlich kann die SF-Einstufung auch jetzt noch angepaßt werden; die Kfz-Haftpflichtversicherung konnte ja schliesslich vorher auch noch nicht wissen, daß noch ein Regress von der Gebäudeversicherung erfolgt.
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Jemand schrieb mir heute:

Falsch. Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Leistung erbringt, wird der Schaden deiner neuen Versicherung nachgemeldet. Und die wird dann zum 01.01. den Schadensfreiheitsrabatt entsprechend ändern.


Na super dann wirds wohl aus den jetzigen 100 % am 1.1.2006 140 %

ohje
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 16.10.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Bei grober Fahrlässigkeit odfer Drogeneinfluss kann ich das alles akzeptieren und verstehen.

Aber es liegt doch keine Fahrlässigkeit vor.Hab den Wagen abgestellt und dann ist der Brand entstanden.Ist doch alles von der Polizei aufgenommen worden korrekt und ich wurd auch sozusagen interviewt.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

der schaden ist durch das fahrzeug entstanden (wir wissen leider nicht genau warum) , ob da drogen oder grobe fahrlässigkeit mit dazugetragen haben, spielt keine rolle.

da der schaden durch das fahrzeug entstanden ist, hat die kfz-haftpflicht den regreß zu befiredigen. wird die kfz-haftpflicht mit einem schadenfall belastet, wird zurückgestuft...
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TimoNRW
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Anmeldungsdatum: 26.10.2004
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

So ich hab da angerufen bei beiden Versicherungen.

Es liegt aktuell noch keine Haftpflichtanspruch vor.

Ich soll mich Mitte NOV wieder melden und nachfragen bei meiner KFZ Versicherung.

Die Zurückstufung würde ab 1.1.2006 dann von 100 % auf 155 % bedeuten.

Die Ansprüche werden nun geprüft aber ich geh mal davon aus das die damit durchkommen.

Naja Wechseln kan man bis 30.11.05, das muss ich bei so hohen Summen dann definitiv,auch wenn die andere natürlich auch von 155 % in Kenntnis gesetzt wird.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

selbstverständlich,
das hat man ihnen bei motor-talk.de ja auch schon gesagt Winken
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