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Versicherung bringt alles durcheinander und will danach geld

 
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Visionary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 18:33    Titel: Versicherung bringt alles durcheinander und will danach geld Antworten mit Zitat

Hallo,

hab ein problem mit der autoversicherung.
Als mein vater verstorben ist, haben wir uns drum gekümmert
dass seine prozente mein bruder übernimmt, am anfang ging alles
reibungslos und hatten ein Preisvorschlag für dass auto gekriegt mit den Prozenten (70%).
Danach kamen Briefe von der versicherung dass etwas falsch gemacht wurde
von deren seiten und gaben einen neuen preis mit anderen prozenten an (100%)
Danach kam erneut ein Brief dass mein bruder auf 140% hochgestuft wurde,
weil da noch was war und haben uns ein brief geschickt mit einer anderen rechnung,
und stand drin wenn wir innerhalb 2 wochen kein widerspruch geben dass dann der vertrag so bleibt, wir waren 3tage später da und haben gekündigt...
Dass war vor ca. 5Monaten
Als mein bruder sich einen kredit auszahlen wollte, ging es nicht, da die versicherung
einen "haftbefehl" oder so angeschrieben haben (ohne dass mein bruder was von wußte) und wollen dass geld von den 140%

ich seh dass nicht ein, erst bringen die alles durcheinander und dann wollen die dass geld haben von 140% obwohl 70% geklärt waren persönlich.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also nochmals langsam.

Prozente können aus einer KFZ-Versicherung übernommen werden, aber nur soweit, wie sie vom Prozente-Nehmer erfahren hätte werden können. Oder so gesagt. Wenn Dein Bruder ein Führerschein-Neulich ist, kann er die 70% nicht übernehmen. Hat er den Führerschein bereits 3 Jahre, sind es immer noch 125%.

Die Versicherung kann nicht aus lauter Jux und Tollerei einen Haftbefehl und dann auch noch ohne das Wissen Deines Bruders beantragen.

Da ist etwas anderes schief gelaufen.
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Visionary
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

mein bruder hatt seit 8jahren führerschein,
mein bruder hatt kein brief nichts bekommen,
als er ein kredite wollte hatt ihm die bank drauf aufmerksam gemacht...

geplant waren laut versicherung 75%
und nach 3-4briefen waren es dann 140% dann haben wir innerhalb der 2wochen
widerspruch eingelegt, der vers. typ meinte dann, er wird es dan stonieren
und alles war dann paletti, und dass vor 5monaten...

und dann auf einmal dass...
ich kann es selber kaum glauben
jetzt hatt er vom amtsgericht ein rosanen zettel geholt,
aber wir wollen morgen erstmal zur huk-coburg dass so klären
aber ich wir wissen auch nicht weiter..
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
weil da noch was war


ja, was war denn da noch?
leider sind die ganzen angaben ein wenig dürftig...
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.10.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Visionary hat folgendes geschrieben::
......dann haben wir innerhalb der 2wochen
widerspruch eingelegt, der vers. typ meinte dann, er wird es dan stonieren
und alles war dann paletti, und dass vor 5monaten...


Na klar, Vertrag wird storniert. Aber ein neuer wurde ja nicht abgeschlossen, oder? Das heißt dein Bruder ist davon ausgegangen, dass er seit 5 Monaten ohne Versicherungsschutz in der Gegend rumeiert. Aber Hauptsache alles paletti.

Ich würde mal meinen Bruder fragen wo Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid abgeblieben sind und ihm dann kräftig in den Hintern treten.

Noch eins: Die 70% wurden vermutlich unter Vorbehalt zugesagt, dass heißt das die Vorversicherung zunächst angefragt wird. Teilt die Vorversicherung mit, dass ein anderer Schadenfreiheitsrabatt bestand ist der Kfz-Versicherer berechtigt eine rückwirkende Anpassung vorzunehmen.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Ich würde mal meinen Bruder fragen wo Mahnungen, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid abgeblieben sind und ihm dann kräftig in den Hintern treten.


Bei Kündigung durch §38 VVG (Nichtzahlung Erstprämie) gibts keine Mahnungen. Da ist man sofort im Verzug.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Bei Kündigung durch §38 VVG (Nichtzahlung Erstprämie) gibts keine Mahnungen. Da ist man sofort im Verzug.


Richtig, aber bevor es zu einer Kündigung nach §38 VVG kommt wird der Kunde zunächst angeschrieben und darüber informiert. So Sie schlauerle. Und genau das ist unter Mahnung zu verstehen. Macht zumindest jede gute Versicherung so. Ich hoffe auch die Ihre. Winken
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

sie meinen, es wir dzuerst eine "mahnung" und dann ne kündigung verschickt?

viele versicherer verbinden dies in einem schreiben:

"sie haben bisher nicht gezahlt, sie haben 14 tage zeit, wenn dann keine kohle da ist, hat sich der vertrag erledigt, aus und ende!"
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Bei Kündigung durch §38 VVG (Nichtzahlung Erstprämie) gibts keine Mahnungen. Da ist man sofort im Verzug.


Richtig, aber bevor es zu einer Kündigung nach §38 VVG kommt wird der Kunde zunächst angeschrieben und darüber informiert. So Sie schlauerle. Und genau das ist unter Mahnung zu verstehen. Macht zumindest jede gute Versicherung so. Ich hoffe auch die Ihre. Winken


Wie gesagt: Erstprämienverzug im Gegensatz zu Folgeprämienverzug. Da gibt es keine Mahnung und auch keine Kündigung.

Hier der genaue Gesetzestext:

§38VVG
(1) Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt als Rücktritt, wenn der Anspruch auf die Prämie nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstage an gerichtlich geltend gemacht wird.

(2) Ist die Prämie zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Es gibt also nur die Möglichkeit des Rücktritts, und der muss dem VN nicht mitgeteilt werden. Oder der Versicherer wendet sich gleich ans Gericht --> auch kein Schreiben an VN.

Jetzt kann ich auch mal sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das war nicht gegen talla. Wobei ich es ziemlich dämlich finde, sich hier gegenseitig fertigzumachen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

hm, ich glaub, ich hab es die praxis beim §39 mit dem 38 verwechselt...
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
hm, ich glaub, ich hab es die praxis beim §39 mit dem 38 verwechselt...


Das hatte ich mir fast gedacht Smilie Ist mir auch schon häufig passiert.
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