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Haftplichtschaden Leihwagen ?

 
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Flory07
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:19    Titel: Haftplichtschaden Leihwagen ? Antworten mit Zitat

Bei einem unverschuldeten VU wurde die Stoßstange beschädigt. Der Gutachter errechnete die Schadenssumme. Reaparaturdauer 2 Tage. Wenn ich nun das Fahrzeug selbst repariere, kann ich dann die Kosten für einen Leihwagen (natürlich 1-2 Nummern kleiner als mein Fahrzeug), der VS auch noch in Rechnung stellen?
Danke in Voraus
Flory07
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ein mietwagen (nicht leihwagen Winken ) wird nur gegen rechnung ersetzt. also, wenn auch tatsächlich ein mietwagen genommen wurde.

es kann aber der nutzungsausfall für die zeit der veranschlagten reparatur gefordert werden.
_________________
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Flory07
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Ich bedanke mich für die prompte Antwort.
Gruß
Flory07
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Flory07
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung will jetzt aber nur den Nutzungsausfall zahlen, wenn der Reparaturnachweis vorliegt. Sie beruft sich dabei auf die "ständige Rechtsprechung".
Gruß
Flory07
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig, wenn der Wagen nicht repariert wird, gibt es auch keinen Nutzungsausfall.
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Flory07
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

DANKE !
Gruß
Flory07
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