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Verfasst am: 17.10.05, 17:26 Titel: Bonusverzinsung bei Bausparverträgen
Hallo,
ich glaube, für folgende Frage ist dieses Forum am besten geeignet:
Es gibt Bausparkassen, die neben dem jährlichen Zins noch einen sogenannten Bonuszins gewähren, welcher nur unter bestimmten Voraussetzungen, meist am Ende der Vertragslaufzeit, ausgezahlt wird. Offenbar in Abhängigkeit der ABB der einzelnen Bausparkassen muß dieser Bonuszins jährlich versteuert werden, obwohl er nicht dem Bausparkonto gutgeschrieben wurde.
Was ist, wenn sich der Bausparer für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens und damit für einen "Verzicht" auf die bisher angesammelten Bonuszinsen entscheidet? Wird dann ein "negativer" Bonus in Höhe der bisher versteuerten Boni "gezahlt", also von den Zinsen, welche dem Bausparkonto gutgeschrieben werden, abgezogen?
Wenn z. B. normale Zinsen für das betreffende Jahr in Höhe von 100 Euro anfallen (und dem Konto gutgeschrieben werden), die Rückverrechnung der bisherigen Boni jedoch 300 Euro ergibt, müßten dann Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von -200 Euro bescheinigt werden. Ist das bei den betroffenen Bausparkassen so der Fall?
Oder wird, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, jede bisherige Steuerbescheinigung für diesen Vertrag rückwirkend berichtigt?
Für sachliche Antworten vielen Dank im voraus.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Es ist so, daß einige Bausparkassen den Bonus nur ausweisen, aber nicht gutschreiben, das ist die Regel, dann ist er auch nicht zu versteuern, aber Vorsicht, der Bonus wird am Ende gezahlt und ist dann voll zu versteuern, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Oft ist der Bonus auch Makulatur, denn es sind viele Voraussetzungen an den Bonus geknüpft: Der Vertrag muß zuteilungsreif sein, also wirklich in der Zuteilung, nicht pauschal bei Auszahlung nach 7 Jahren, dann muß bei einigen Bausparkassen, so bei der weltweit größten Privaten bereits drei jahre vorher angemeldet werden, daß man das Darlehen nicht will, sonst erlischt der Bonus in Form eines Teiles der Gebührenerstattung. Wenn man die Frist versäumt, ist der Bonus erst mal weg oder man muß wieder rund drei Jahre warten.
Also, genau die AGB durchlesen und den Vertreter löchern
Es ist so, daß einige Bausparkassen den Bonus nur ausweisen, aber nicht gutschreiben, das ist die Regel, dann ist er auch nicht zu versteuern, aber Vorsicht, der Bonus wird am Ende gezahlt und ist dann voll zu versteuern, wenn die Freibeträge überschritten sind.
Oft ist der Bonus auch Makulatur, denn es sind viele Voraussetzungen an den Bonus geknüpft: Der Vertrag muß zuteilungsreif sein, also wirklich in der Zuteilung, nicht pauschal bei Auszahlung nach 7 Jahren, dann muß bei einigen Bausparkassen, so bei der weltweit größten Privaten bereits drei jahre vorher angemeldet werden, daß man das Darlehen nicht will, sonst erlischt der Bonus in Form eines Teiles der Gebührenerstattung. Wenn man die Frist versäumt, ist der Bonus erst mal weg oder man muß wieder rund drei Jahre warten.
Also, genau die AGB durchlesen und den Vertreter löchern
Hallo,
danke für die Antwort.
Es ist aber tatsächlich so, daß die Bausparkasse den - noch nicht gutgeschriebenen - Bonuszins jährlich mitversteuert, obwohl er noch nicht gutgeschrieben wurde.
In den ABB steht nichts, was meine Frage beantworten würde und einen Vertreter gibt es nicht, da es sich um eine Direkt-Bausparkasse handelt.
Hier mal die Formulierung aus den ABB:
Das Bausparguthaben wird mit 2,5 vom Hundert verzinst...Hat der Bausparer die Bonusverzinsung gewählt, so erhöht sich die Verzinsung... um einen Bonus von 2,5 vom Hundert auf eine Gesamtverzinsung von 5,0 vom Hundert.
...
Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig (wenn diverse Bedingungen, z. B. Laufzeit, Bewertungszahl erfüllt sind).
Meines Erachtens ergibt sich bereits aus der Formulierung "...auf einem Sonderkonto geführt...", daß die Bonuszinsen zu versteuern sind - das war ja auch nicht die Frage. Ich würde nur gern wissen, ob die Bonuszinsen bei Nichtzahlung (z. B. weil die Bedingungen nicht erfüllt sind) wie negative Kapitalerträge, also steuermindernd, anzusehen sind.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
In Deinem Fall ist es so, daß die Zinsen jährlich versteuert werden müssen, da sie ja jährlich gutgeschrieben werden,ebenso kannst Du sie bei Wegfall einmalig steuermindernd geltend machen.
Das mit dem Sonderkonto machen viele Bausparkassen so, so sparen Sie sich die Zinszahlung auf Deine Bonuszinsen, denn das Bonuskonto wird nicht verzinst. Kleiner Trick mit großem Geldeffekt für die Bausparkasse
In Deinem Fall ist es so, daß die Zinsen jährlich versteuert werden müssen, da sie ja jährlich gutgeschrieben werden,ebenso kannst Du sie bei Wegfall einmalig steuermindernd geltend machen.
Danke, das wollte ich wissen.
Filmsammler hat folgendes geschrieben::
Das mit dem Sonderkonto machen viele Bausparkassen so, so sparen Sie sich die Zinszahlung auf Deine Bonuszinsen, denn das Bonuskonto wird nicht verzinst. Kleiner Trick mit großem Geldeffekt für die Bausparkasse
Hab´s schon gemerkt..
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
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