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die Videotheken in meinem Nachbarort führen seit geraumer Zeit einen ziemlich aggresiven Werbestreit und ich befürchte es wird nicht lange dauern, bis auch meine Videothek "angegriffen" wird.
Machart des letzten Werbeflyers:
Vernichten Sie Ihre alte Kundenkarte, werden Sie bei uns Mitglied und kassieren Sie dafür bis zu 20 Euro Guthaben (10 Euro zahlen wir Ihnen für eine Standardkundenkarte, 20 Euro für eine Goldkarte).
Ist diese Art der Werbung erlaubt? Der Kunde wird ja geradzu aufgefordert, seine alte Kundenkarte zu vernichten, obwohl diese lt. den AGBs der Videothek und nicht dem Kunden gehört.
Ist das jetzt eine Frage oder eine Antwort? *g*
Dachte bis jetzt immer "Anstiftung" wäre nur bei schwerwiegenden Straftaten selbst strafbar.
Wie sieht das ganze Wettbewerbsrechtlich aus?
Darf man einen fremden Kundenstamm direkt ansprechen (am besten noch die Flyer direkt vor der Tür des Mitbewerbers verteilen) und mit "Prämien" weglocken?
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