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gmbh i.g. auflösung?

 
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bacon popper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: bei hannover

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 17:58    Titel: gmbh i.g. auflösung? Antworten mit Zitat

wie kann man als geschäftsführer eine gmbh i.g. auflösen oder benötigt man mind. noch einen gesellschafter der der sache zustimmt, oder müssen alle zustimmen? und wie teuer ist so eine auflösung? danke für jede antort!
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 20:22    Titel: Re: gmbh i.g. auflösung? Antworten mit Zitat

bacon popper hat folgendes geschrieben::
wie kann man als geschäftsführer eine gmbh i.g. auflösen oder benötigt man mind. noch einen gesellschafter der der sache zustimmt, oder müssen alle zustimmen? und wie teuer ist so eine auflösung? danke für jede antort!


Warum wollen Sie die GmbH i.G. auflösen ?

Hat die GmbH i.G. Verbindlichkeiten ?
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bacon popper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: bei hannover

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

der geschäftsführer ist bei der gmbh i.g. privat haftbar. ..solange die gmbh nicht eigetragen ist. und falls die gesellschafter auf die idee kommen irgendwelche dinge abzuschließen, von denen der geschäftsführer nix weiß, gehts im endeffekt dann auch auf die kappe des geschäftsführers. deswegen wäre es angebrachter die gmbh i.g. aufzulösen...denke ich. wie das ungefähr von statten geht, habe ich jetzt herausgefunden, aber was der spaß kostet, hätt ich auch gern gewußt...
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

bacon popper hat folgendes geschrieben::
...


als geschäftsführer können sie die gmbh i.g. nicht auflösen. das müssen die gesellschafter, vermutlich sogar einstimmig, beschließen.
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bacon popper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: bei hannover

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

hm..also hier steht:

1. die auflösung der gesellschaft kann nur mit einer mehrheit von 75% der abgegebenen stimmen beschlossen werden.

2. liquidatoren sind die geschäftsführer, soweit die liquidation nicht durch beschluss der gesellschafter anderen personen übertragen wird.

ist der geschäftsführer plus einem gesellschafter (mit stimmrecht von 40%) nicht ausreichend um diese besagten 75 % zu erreichen?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 16.08.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

bacon popper hat folgendes geschrieben::
hm..also hier steht:

1. die auflösung der gesellschaft kann nur mit einer mehrheit von 75% der abgegebenen stimmen beschlossen werden.

2. liquidatoren sind die geschäftsführer, soweit die liquidation nicht durch beschluss der gesellschafter anderen personen übertragen wird.

ist der geschäftsführer plus einem gesellschafter (mit stimmrecht von 40%) nicht ausreichend um diese besagten 75 % zu erreichen?


Das gilt für eine bereits eingetragene GmbH. Ob es entsprechend für eine GmbH i. G. gilt, ist fraglich...
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PatB.
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

m.w.n. besitzt eine GmbH i.G. die rechtliche stellung einer GbR, demnach wären also die vorschriften §§ 705 ff. BGB anzuwenden.
_________________
Fragen Sie im Zweifel den Rechtsanwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 05:48    Titel: Re: gmbh i.g. auflösung? Antworten mit Zitat

bacon popper hat folgendes geschrieben::

und wie teuer ist so eine auflösung? danke für jede antort!


Da die GmbH nicht ins Handelsregister eingetragen ist, fallen wohl keine Kosten an. Höchstens für die Gewerbe-Abmeldung, das dürfte unter 50 Euro liegen.
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bacon popper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: bei hannover

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

hmm der notar sagt, das aufzulösen kostet 300 euro.. (?!?!?)
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bacon popper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: bei hannover

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

folgendes problem ist jetzt aktuell:

ich geschäftsführer der gmbh i.g.,dazu gibt es noch zwei gesellschafter.
termin zur auflösung der gmbh i.g. steht, doch einer der beiden gesellschafter meint, an diesem termin nicht teilnehmen zu müssen.
was kann ich in meiner position tun, um diesen welchen zu einem termin zu bekommen (rechtliche schritte?!) ?
-> (die gmbh i.g. hat seit des ersten zusammenkommens nicht gearbeitet und soll einfach aufgelöst werden, da ich mit zugehörigen personen nichts mehr zu schaffen haben möchte. es geht einfach nur um ärgereien, dass dieser termin immer durch einen zunichte gemacht gemacht wird.)
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