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Vekehrrechtschutzversicherung haftet nicht

 
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breaks_R_mine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 17:33    Titel: Vekehrrechtschutzversicherung haftet nicht Antworten mit Zitat

hi!

also....

ich konnte meine verkehrrechtsschutz einige zeit nicht bezahlen.
es lief dann soweit, dass der versicherungsschutz zeitweise erloschen war. irgendwann habe ich dann alles nachgezahlt und bekam auch einen brief, in dem stand, dass die versicherung nun doch nicht gekündigt wäre und der versicherungsschutz weiterhin bestünde.

nun gut. habe jetzt ein problem mit einer autowerkstatt und habe meine versicherung angerufen, um in erfahrung zu bringen, welchen anwalt ich am besten nehmen sollte.

der nette herr am telefon erklärte mir daraufhin, dass die versicherung für diesen fall nicht haften würde, da meine versicherung zeitweilig gekündigt worden wäre und erst wieder mitte sepember in kraft getreten sei.

hier ein auszug aus dem schreiben:

"die kündigung ihres rechtsschutzvertrags haben wir zurückhenommen, da sie sich zur fortführung ihrer (Wortsperre: Firmename)-mitgliedschaft entschieden haben"

ich komm mir ein wenig verarsc*t vor. Sehr böse

der mann am telefon hat glatt behauptet, dass es diesen brief nicht geben würde......den brief, den ich in diesem moment in meinen händen halte

na gut....vielleicht wurde der brief auch irrtümlich abgeschickt. aber wenn er doch abgeschickt wurde ist er doch auch verbindlich, oder?

vielen dank im voraus für eure hilfe Smilie

gruß


alex
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 05:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ob das Schreiben irrtümlich abgeschickt wurde, ist m.E. irrelevant. Sie als Versicherungsnehmer dürfen auf dessen Inhalt vertrauen, einen evtl. Irrtum muss sich die Versicherung anrechnen lassen.

Die wirklich wichtige Frage ist: Wann trat die Versicherung wieder in Kraft - noch VOR dem Datum, an dem das Problem mit der Werkstatt entstand oder erst DANACH?

Im ersten Falle muss die Versicherung leisten (sofern nicht andere vertragliche Haftungsausschlüsse vorliegen) im zweiten Falle nicht.

Noch ein Tipp: Es handelt sich hier nicht um eine verkehrsrechtliche Fragestellung - vielleicht sollten Sie Ihre Frage daher noch einmal im Forum "Versicherungsrecht" posten.

gez. Lempel
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.10.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Um beurteilen zu können, ob Versicherungsschutz besteht, braucht man drei Daten:

1) Wann haben Sie das Mahnschreiben mit der damit verbundenen Kündigung erhalten? (Im Zweifelsfall Datum des Schreibens +3 Tage Postweg)

2) Wann haben Sie den angemahnten Beitrag vollständig gezahlt?

3) Wann ist der Rechtsschutzfall eingetreten?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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