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ein Betreuter möchte unbedingt an einem Heilversuch eines renomierten Institutes teilnehmen, in dem ein zwar zugelassenes, aber für diese Diagnose nicht zugelassenes Medikament verabreicht wird.
Dürfte ein Betreuer dem überhaupt zustimmen oder ist die Zustimmung von vorneherein ausgeschlossen.
ein Betreuter möchte unbedingt an einem Heilversuch eines renomierten Institutes teilnehmen, in dem ein zwar zugelassenes, aber für diese Diagnose nicht zugelassenes Medikament verabreicht wird.
Dürfte ein Betreuer dem überhaupt zustimmen oder ist die Zustimmung von vorneherein ausgeschlossen.
"Es kommt drauf an". Eine allgemeine Aussage hierzu ist nicht möglich.
Grundsätzlich kann übrigens auch der Betreute selbst - ohne den Betreuer - zustimmen, wenn er die Tragweite noch beurteilen kann. Es fragt sich nur, ob das Institut das mitmacht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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